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> Neuauflage des Regelwerks, Wann kommt es, was steht drin?
firegate666
Beitrag 03.09.2018 - 17:36
Beitrag #421


Überlebender
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Ich mach mich auf den Weg, das zu sichern, bevor irgendwer auf blöde Gedanken kommt


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KingLeoric
Beitrag 07.11.2018 - 17:37
Beitrag #422


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und wie siehts aus? is was bei rumgekommen?
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Iljardas
Beitrag 08.01.2019 - 10:23
Beitrag #423


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Hallo zusammen!

Hat sich was in Sachen Rechte an RdW getan?
Gibt es vielleicht die Möglichkeit, dass wir die Sache wiederbeleben?

Viele Grüße
Iljardas


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BLUT UND EHRE DER SCHWARZEN SONNE
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firegate666
Beitrag 12.02.2019 - 16:43
Beitrag #424


Überlebender
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Die Rechte an RdW verbleiben bei Games In, das Thema hat bei Olaf momentan auch keinen Fokus.
Die Marke habe ich jetzt gesichert, falls es mal wieder interessant werden kann.

Von daher: Alles beim alten, nix Neues


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Monrak
Beitrag 30.07.2019 - 23:48
Beitrag #425


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ZITAT(firegate666 @ 12.02.2019 - 17:43) *
Die Rechte an RdW verbleiben bei Games In, das Thema hat bei Olaf momentan auch keinen Fokus.
Die Marke habe ich jetzt gesichert, falls es mal wieder interessant werden kann.

Von daher: Alles beim alten, nix Neues


Moin,

"[...] Die Marke habe ich jetzt gesichert [...]"
Gratulation. Unter dieser Marke kannst Du jetzt einen
"neuen" Warlock bei einem Verlag veroeffentlichen.
D.h. die gesammelten und neu geschriebenen Kompendien
bei einem Verlag neu herausgeben.
Ich selbst habe beim rediroma-verlag sehr gute Erfahrungen
gemacht. Inwieweit dieser Verlag ein "Rollenspielregelwerk"
veroeffentlicht, muss mit dem Verlag besprochen/geklaert werden.
Aber: Der Dienstleister ist davon ueberzeugt, "dass es fuer jede Buchidee
die passende Zielgruppe gibt..." (Nischengruppe).
https://www.rediroma-verlag.de/ablauf-buchveroeffentlichung
E-Mail: info@rediroma-verlag.de

Zum Punkt: "Die Rechte an RdW verbleiben bei Games-In".
Welche Rechte? Die Nutzungsrechte, d.h. wie sieht der Lizenzvertrag denn aus,
den damals Games-In mit Fantasy Games Bonn geschlossen hatten?
Die Verwertungsrechte verbleiben bei den damaligen Autoren (Urheber) - Olaf Heinen usw.
"[...] Die Rechtseinraeumung kann der Urheber in bestimmten Faellen widerrufen,
z.B. Rueckrufsrecht wegen Nichtausuebung oder Rueckrufsrecht wegen gewandelter Ueberzeugung.
Mit der Beendigung des Nutzungsrechts, kehrt das Nutzungsrecht zum Urheber zurueck.
Das Nutzungsrecht faellt automatisch an den Urheber zurueck. [...]".
z.B. bei Krankheit, Tod, Geschaeftsaufloesung usw.?

Kurz, es bleiben folgende Moeglichkeiten.
a) Wie sieht der damals geschlossene Lizenzvertrag aus, denn irgendwann ist
das Nutzungsrecht von Games-In beendet (gemaess Lizenzvertrag)?
b) Die Urheber/Autoren von Fantasy Games Bonn stimmen dem zu,
dass ein "neues" Regelwerk unter dem "neuen" Markenbesitzer
geschrieben und veroeffentlicht wird.
D.h. es wird eine "Fan-Edition Ruf des Warlock" als Buch neu herausgegeben.
(Erloese koennen gespendet werden).

Ich denke, dass wir alle sehr gerne eine (gedruckte)
"Fan-Edition Ruf des Warlock" in den Haenden
halten moechten - oder?
Passend zum 30jaehrigen Jubilaeum von "Ruf des Warlock"
(Erstveroeffentlichung 1990-2020)!

Besten Dank
Cu, Monrak

Der Beitrag wurde von Monrak bearbeitet: 30.07.2019 - 23:56
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firegate666
Beitrag 06.10.2019 - 18:01
Beitrag #426


Überlebender
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ja, wenn das alles so einfach wäre.
Zum einen hat GI wahrscheinlich eine exklusive Lizenz an der Veröffentlichung. Das wird wohl das sein, was Olaf meint. Ohne Olaf oder einen Vertrag wird aber keiner genau sagen können, was rechtlich Sache ist. Und solange Olaf keinen Kopf und keine Zeit für das Thema RdW hat, werden wir alle nicht schlauer werden :-/

Ansonsten brauchen wir auch keinen Verlag um ein Regelwerk zu verlegen. Für können auch digital oder print on demand machen. Dann geht es rein um die Erstellung des regelewerkes, Lektorat etc... Die Veröffentlichung hat dann ein geringes Risiko

Ne Frage die dazu passt: Seit wann sind die Inhalte auf http://rufdeswarlock.net/ weg und seit wann steht da "© 2019 Ruf des Warlock" und "Hier entsteht die neue Website zu Ruf des Warlock" ?

Der Beitrag wurde von firegate666 bearbeitet: 06.10.2019 - 18:03


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Mofa
Beitrag 07.10.2019 - 18:12
Beitrag #427


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Die Inhalte sind glaube ich seit 2018 weg, das mit der neuen Präsenz steht da mein ich auch schon über ein Jahr.
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Mofa
Beitrag 07.10.2019 - 18:12
Beitrag #428


Vagabund
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Die Inhalte sind glaube ich seit 2018 weg, das mit der neuen Präsenz steht da mein ich auch schon über ein Jahr.
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Monrak
Beitrag 16.10.2019 - 23:57
Beitrag #429


Vagabund
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ZITAT(firegate666 @ 06.10.2019 - 19:01) *
ja, wenn das alles so einfach wäre.
Zum einen hat GI wahrscheinlich eine exklusive Lizenz an der Veröffentlichung. Das wird wohl das sein, was Olaf meint. Ohne Olaf oder einen Vertrag wird aber keiner genau sagen können, was rechtlich Sache ist. Und solange Olaf keinen Kopf und keine Zeit für das Thema RdW hat, werden wir alle nicht schlauer werden :-/

Ansonsten brauchen wir auch keinen Verlag um ein Regelwerk zu verlegen. Für können auch digital oder print on demand machen. Dann geht es rein um die Erstellung des regelewerkes, Lektorat etc... Die Veröffentlichung hat dann ein geringes Risiko

Ne Frage die dazu passt: Seit wann sind die Inhalte auf http://rufdeswarlock.net/ weg und seit wann steht da "© 2019 Ruf des Warlock" und "Hier entsteht die neue Website zu Ruf des Warlock" ?



Hallo,

sicher. Ohne die vertraglichen Inhalte zu kennen,
ist es reine Spekulation.

Thema: Erstellung des Regelwerkes bzw. Veröffentlichung.
Also: der Rediroma-Verlag arbeitet auf Basis des Book-on-Demand/Print-on-Demand Konzepts.
Die Erstellung des Buches ist eigenverantwortlich (pdf/A) und es besteht bei der Veröffentlichung kein Risiko.
Manuskript einreichen/pdf-A wird geprüft und die Sache nimmt ihren Lauf...
Anfallende Kosten betragen: 150 Euro (Einmalig - keine weiteren Kosten bzw. Auflagen/d.h. Mindestabnahme etc.).
Lektorat kann bestellt werden - muss aber nicht.
Vertrieb/ISBN-Nummer übernimmt der Verlag etc.
Ist eine sichere und seriöse Sache. Ich habe dort bereits Bücher veröffentlicht/herausgegeben.

Wie gesagt: beim Verlag über die Rechtsfragen nachfragen (Herr Bieter, info@rediroma-verlag.de),
bzw. wegen Veröffentlichung eines "Fantasy-Kompendium" und dessen Hintergründe.
(Über die Hintergründe der Vergangenheit wissen die ja nicht bescheid.)

Kurz, gegen die Herausgabe (Hrsg.) eines neuen "Ruf des Warlock"(neuer Markeninhaber),
incl. neuer Textgestaltung/Inhalt würde also nichts sprechen. Oder?
Die neuen, gesammelten Inhalte der letzten Jahrzehnte ergeben sowieso ein neues Buch.
Summiert unter dem Namen - "Fantasy Kompendium.Eine Fankollektion für Ruf des Warlock"
(Hrsg. "Herr/Frau sowieso, e.V. etc., bla.").
Zahlreiche Kompendien und neue Texte wurden doch bereits in der Vergangenheit geschrieben.
Eine Rücksprache mit den alten Herausgebern des Ruf des Warlock und dem neuen Markeninhaber
ist natürlich notwendig/praktisch/wünschenswert und erforderlich.
D.h. neues Fantasybuch schreiben (Hrsg.) und gemeinsam mit dem neuen Markeninhaber (oder er selbst)
in einem BoD-Verlag veröffentlichen.

Damit ist mein Latein auch am Ende.

Besten Dank
Cu, Monrak

Der Beitrag wurde von Monrak bearbeitet: 17.10.2019 - 00:27
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Bush
Beitrag 17.10.2019 - 07:22
Beitrag #430


Söldner
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ZITAT(Monrak @ 17.10.2019 - 00:57) *
ZITAT(firegate666 @ 06.10.2019 - 19:01) *
ja, wenn das alles so einfach wäre.
Zum einen hat GI wahrscheinlich eine exklusive Lizenz an der Veröffentlichung. Das wird wohl das sein, was Olaf meint. Ohne Olaf oder einen Vertrag wird aber keiner genau sagen können, was rechtlich Sache ist. Und solange Olaf keinen Kopf und keine Zeit für das Thema RdW hat, werden wir alle nicht schlauer werden :-/

Ansonsten brauchen wir auch keinen Verlag um ein Regelwerk zu verlegen. Für können auch digital oder print on demand machen. Dann geht es rein um die Erstellung des regelewerkes, Lektorat etc... Die Veröffentlichung hat dann ein geringes Risiko

Ne Frage die dazu passt: Seit wann sind die Inhalte auf http://rufdeswarlock.net/ weg und seit wann steht da "© 2019 Ruf des Warlock" und "Hier entsteht die neue Website zu Ruf des Warlock" ?



Hallo,

sicher. Ohne die vertraglichen Inhalte zu kennen,
ist es reine Spekulation.

Thema: Erstellung des Regelwerkes bzw. Veröffentlichung.
Also: der Rediroma-Verlag arbeitet auf Basis des Book-on-Demand/Print-on-Demand Konzepts.
Die Erstellung des Buches ist eigenverantwortlich (pdf/A) und es besteht bei der Veröffentlichung kein Risiko.
Manuskript einreichen/pdf-A wird geprüft und die Sache nimmt ihren Lauf...
Anfallende Kosten betragen: 150 Euro (Einmalig - keine weiteren Kosten bzw. Auflagen/d.h. Mindestabnahme etc.).
Lektorat kann bestellt werden - muss aber nicht.
Vertrieb/ISBN-Nummer übernimmt der Verlag etc.
Ist eine sichere und seriöse Sache. Ich habe dort bereits Bücher veröffentlicht/herausgegeben.

Wie gesagt: beim Verlag über die Rechtsfragen nachfragen (Herr Bieter, info@rediroma-verlag.de),
bzw. wegen Veröffentlichung eines "Fantasy-Kompendium" und dessen Hintergründe.
(Über die Hintergründe der Vergangenheit wissen die ja nicht bescheid.)

Kurz, gegen die Herausgabe (Hrsg.) eines neuen "Ruf des Warlock"(neuer Markeninhaber),
incl. neuer Textgestaltung/Inhalt würde also nichts sprechen. Oder?
Die neuen, gesammelten Inhalte der letzten Jahrzehnte ergeben sowieso ein neues Buch.
Summiert unter dem Namen - "Fantasy Kompendium.Eine Fankollektion für Ruf des Warlock"
(Hrsg. "Herr/Frau sowieso, e.V. etc., bla.").
Zahlreiche Kompendien und neue Texte wurden doch bereits in der Vergangenheit geschrieben.
Eine Rücksprache mit den alten Herausgebern des Ruf des Warlock und dem neuen Markeninhaber
ist natürlich notwendig/praktisch/wünschenswert und erforderlich.
D.h. neues Fantasybuch schreiben (Hrsg.) und gemeinsam mit dem neuen Markeninhaber (oder er selbst)
in einem BoD-Verlag veröffentlichen.

Damit ist mein Latein auch am Ende.

Besten Dank
Cu, Monrak



Hallo, falls es je dazu kommen sollte, dass das "Fan Kompendium - RDW" gedruckt und veröffentlicht wird, bin ich gerne bereit mich an den Kosten zu beteiligen. Die von Monrak angesprochene Möglichkeit klingt auch sehr interessant.
Allerdings muss die rechtliche Situation einfach klar sein.

LG,
Martin
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azzki<k3r
Beitrag 10.04.2022 - 03:18
Beitrag #431


Großmeister
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ZITAT(firegate666 @ 06.10.2019 - 19:01) *
ja, wenn das alles so einfach wäre.
Zum einen hat GI wahrscheinlich eine exklusive Lizenz an der Veröffentlichung. Das wird wohl das sein, was Olaf meint. Ohne Olaf oder einen Vertrag wird aber keiner genau sagen können, was rechtlich Sache ist. Und solange Olaf keinen Kopf und keine Zeit für das Thema RdW hat, werden wir alle nicht schlauer werden :-/

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Der alte Kerl vom Games In ist vor einiger Zeit in Richtung Thongmor aufgebrochen und wenn der auch dem versucht die W30 für 6€ das Stück zu verticken, dann sehe ich mehr als schwarz für ihn. Auf jeden fall macht es das rechtlich sehr simpel. Ich gehe davon aus, dass es wohl irgendein Verwandter ist, der den Laden zumindest online weiterführt, physisch ist er weg. Ich wohne ca. 8min Fußweg von der alten Location entfernt.


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Chuzpatron der Gefallenen.

Winterkampagne07
Nisepha, Beinamazone - W19/K13 - ZP: 34, MKZ: 100/100, ZAP: 1128, KF: 24, IW: 76
VIP: 239/239, KAP: 2150/2150, B-KAP: 560, AW: 23, VW:20, 2.VW:14, ST:28,
HKW: Amazonenlangschwert 1W10+26, KKB: 8, FK: Amazonenbogen: 1W8+14, KKB: 6

Narus, Alchemist - W14/K6 - ZP:48 (858TG), Gift herst.: 26, Gift ident.: 26, IW: 66
VIP: 126/194, KAP: 1700/1700, AW:18, VW:19, ST:19[/color]
HKW: Maqua: W8+13 KKB=7, Florett W4+8, KKB=3, FK: Kurzer Kriegsbogen 1W8+9 KKB=3

Ramòn Vazquez, Hasardeur - W5/K6 - , KF: 17
VIP:130/130, KAP:1550/1550, B-KAP:190, AW:16, VW:15, ST:17, INS:16
HKW: Streithammer 1W8+13/

Jailhouseork is toasted.
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Iljardas
Beitrag 15.04.2022 - 20:20
Beitrag #432


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Die Seite von Games-In ist aktuell jedenfalls mal down.

Aber vielleicht kann der Warlock wirklich bald wieder neue Wege gehen thumbsup.gif


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firegate666
Beitrag 03.05.2022 - 12:08
Beitrag #433


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Interessante News. Vielleicht wäre das ja mal ein Motivationsschub für die anderen Jungs, das thema doch noch mal anzugehen :-)


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firegate666
Beitrag 03.05.2022 - 12:10
Beitrag #434


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Ohne die genauen Verträge wissen wir nur leider nicht, wo das Publishing Recht liegt. Bei Games In? Was wenn die nicht mehr da sind. Das war glaube ich keine GmbH oder so, also würde das in die Erbmasse fallen.


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Beschreibungstext für den Würfelwurf

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Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 19.03.2024 - 05:53
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