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Ruf-des-Warlock _ Taverne des Abenteuerers _ Barbar Akkordschlachter - Frage

Geschrieben von: Medivh 21.03.2008 - 19:32

Hi Leute.
Neulich am Spieltisch tauchte eine vom Regelwerk nicht abgedeckte Frage auf:
Gegner, die durch sein Barbarengebrüll oder das freundliche Zutun von Diabolisten (Muskelschwund) oder Magiern etc. (Stillstand) gelähmt sind gelten als unbewegte Ziele, die mit W30+15 auf der TT getroffen werden.
Damit ist es natürlich nicht unwahrscheinlich, dass ein entsprechend bewaffneter Barbar in einem Kampf einige Ränge steigen könnte. Allerdings erscheint mir - als Spieler - doch die Angelegenheit etwas fad. Ein Wehrloser ist doch kein Gegner für einen Barbar.

Wie gesagt, von den Regeln nicht abgedeckt, aber sollte das vielleicht hinzugefügt werden?

Was meint ihr?


Grüße,
Med

Geschrieben von: Iljardas 21.03.2008 - 20:09

Ich würde sagen, dass ein durch Barbarengebrüll gelähmter Gegner zur Regelung / Berechnung für die Ränge beigefügt werden kann. Das hat der Barbar ja selbst fabriziert.

Wenn er Wehrlose oder Bezauberte niederschlachtet, glaube ich nicht, dass ihm sein Clan dann irgendwelche Ehrungen entgegen bringen wird. Ausnahmen bestätigen wie immer die Regel.

Greetz
Iljardas

Geschrieben von: Antreju Waldgespenst 22.03.2008 - 02:41

Ich seh das so ähnlich wie Iljardas. Der Barbar und sein Feind zählen, alles was sie tun ohne fremde Hilfsmittel (wie Drogen oder Gifte, Zauber, Fesselungen u. ä.) zu nutzen, wird hier miteinberechnet.

Geschrieben von: azzki<k3r 26.03.2008 - 01:42

Das bleibt dann dem Spieler überlassen... Ausserrdem ist der Barbar ja strunzenblöd in der Regel, womöglich checkt der im Eifer des Gefechts gar nicht, dass der andre gelähmt ist und holzt ihn dann einfach weg. W30+15 würde ich auch nur dann machen, wenn es der Barbar wirklich begreift, dass es gefunzt hat. evtl kombiniert mit ner KL

(au, das ist fies, aber dann wäre da ein Grund, das auch mal zu steigern)

Geschrieben von: Medivh 26.03.2008 - 17:49

Das ist ja wohl nicht des Spielers Entscheidung, ob so ein Gelähmter zum Akkordschlachter beiträgt oder nicht. Wäre ja noch schöner, RdW ist ein System hinterhältiger Master biggrin.gif
Und W30 bekommt er in jedem Fall bei einem Gelähmten. Gerade ein wilder Barbar, der einfach nur draufmöbelt, wenn sich die Gelegenheit ergibt. Für Finesse im Kampf hat ein Barbar mE nichts übrig. Runter mit Birne, ein Gegner weniger, wo bitteschön ist der nächste?
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Geschrieben von: ZIF 30.03.2008 - 07:45

hm. hab zwar schon lange nimmer gespielt aber dennoch denke ich hier meinen Senf dazu geben zu können.

Der Barbar sollte durch jeden erfolgreichen "Kopf-Ab-Mach" Schlag die Möglichkeit haben, einen Schritt in die Richtung Akkordschlachter zu machen. Immerhin muss er je 3 hintereinander Umnieten (und das ist selbst bei Bewegungsunfähigen nicht so einfach).

Im Gefecht sollte nicht nach Wehrlos oder Stillstehend geguckt werden bei der Vergabe eines "Kopf-Ab-Mach" Schlags, jeder der in die Schlacht zieht und dann Bezaubert, Gelähmt oder Verängstigt erstarrt, sollte zählen, da sie ja nur Pech hatten zu erstarren. Hätten sie den RZ geschafft, dann könnten sie durchaus tödbringende Gegner sein.

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Geschrieben von: cgaWolf 01.10.2009 - 00:30

Ich würde den Regeltext als "keine Hilfe von Ausserhalb" interpretieren. War es das Barbarengebrüll, welches den Gegner gelähmt hat, gilt der Kill; war es ein Zutun anderer Spieler, muss der Barbar wieder von vorn Anfangen.

Geschrieben von: Iljardas 02.10.2009 - 12:53

Da es sich bei der Aufstiegsklasse auch um einen Ehrentitel seines Volkes handelt, bleibt der Fall der Fälle wie immer dem Spielleiter überlassen. Wenn ein übermächtiger Gegner durch eine gelungene Zusammenarbeit des Barbars mit einem anderen Char wie Magier oder so gekillt wird, dann gehören dem Barbar für den todbringenden Schlag auch die Lorbeeren.

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