Juristischer Rat (Abmahnung) |
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Juristischer Rat (Abmahnung) |
08.05.2005 - 08:44
Beitrag
#1
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Überlebender Gruppe: Cherubim Beiträge: 975 Mitglied seit: 11.11.2004 - 09:09 Wohnort: Hamburg Mitglieds-Nr.: 1 RdW Edition: Zweite Edition Spieler/Meister: Spieler Datenblatt 1 Datenblatt 2 Datenblatt 3 Datenblatt 4 |
Hallo !
Gestern wurde ich mit einem Brief eines Rechtsanwaltes beglückt, der mir im Auftrag der Firma ARTEC mit einer Markenrechtsklage droht und mich auffordert meine Domain firegate.de aufzugeben und natürlich seine angefallenen Kosten zu tragen. Nachdem ich das nun alles verdaut habe, ist guter Rat teuer. Vielleicht ist hier ja jemand, der mir helfen kann/Tipps geben kann, bevor ich mich auf den Weg zum Rechtsanwalt mache. Besonders interessiert mich, sollte dieses Schreiben echt sein, ob das Ganze zulässig ist? Dort steht, dass ich fernmündlich bereits informiert wurde, und nicht gehandelt habe. Informiert wurde ich jedoch nicht. Und dann, ist das überhaupt so möglich? Meine Domain habe ich seit über 10 Jahren registriert, kann da nun einfach jemand kommen, die Marke registrieren, mich anschreiben, meine Nutzung wäre schädlich für ihn und mich zwingen die Domain aufzugeben? Und dann auch noch Gebühren für den Rechtsanwalt verlangen ohne das ich vorher angeschrieben wurde? Das ganze Anschreiben hier verlinkt: Anschreiben Seite 1: http://www.firegate.de/klage/brief-01s.jpg Anschreiben Seite 2: http://www.firegate.de/klage/brief-02s.jpg Auftragsvollmacht: http://www.firegate.de/klage/brief-03s.jpg Rechnung Rechtsanwalt: http://www.firegate.de/klage/brief-04s.jpg Unterlassungserklärung: http://www.firegate.de/klage/brief-05s.jpg Markeneintragung: http://www.firegate.de/klage/brief-06s.jpg Ich bin über wirklich jede Hilfe dankbar. Der Beitrag wurde von www.ruf-des-warlock.de bearbeitet: 24.05.2005 - 08:02 -------------------- (__/)
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08.05.2005 - 20:26
Beitrag
#2
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Schatzsucher Gruppe: Abenteurer Beiträge: 254 Mitglied seit: 21.11.2004 - 22:07 Mitglieds-Nr.: 23 RdW Edition: Zweite Edition Spieler/Meister: Meister |
Hallo Marco,
da trifft dich ja das Damoklesschwert das leider ueber jedem haengt. Zunaechst, es gibt tatsaechlich eine Firma ARTEC die ein Produkt namens Firegate hat. QUOTE(Boese Idioten Firma die in einem PDF vom 9.3.2004 folgendes schreibt) ANA ist integraler Bestandteil des Firegate-Servers, der in Europa exklusiv bei der ARTEC-Computer GmbH erhältlich ist. Deine Karten stehen tatsaechlich schlecht, denn leider entscheiden Richter oft zu Gunsten von Firmen in solchen Angelegenheiten, aber: * 10 Jahre ist eine enorme Zeit, kaum einer hat zu der Zeit Internet in Deutschland genutzt, vielleicht zieht da schon Gewohnheitsrecht. * Sie muessen Nachweisen, dass du Fernmuendlich informiert wurdest und da du scheinbar bevor ARTEC's Firegate ueberhaupt existierte die Domain fuer dich registriert hast, hast du ARTECs Rechte meiner Laienmeinung nach nicht verletzt Da firegate.de offensichtlich nichts mit einem seltsamen Server Dingsbums zu tun hat besteht auch keine Verwechslungsgefahr. Als Richter wuerde ich ARTEC auslachen. Was ich jetzt tun wuerde an deiner Stelle, waere mir einen Anwalt nehmen, mir von DeNIC eine Bestaetigung ueber die Erstanmeldung der Domain geben lassen und schauen ob mir vielleicht noch der FoeBUD e.V. Hilfe geben kann, zu finden unter http://www.foebud.de Dann wuerde ich mich von ARTEC nicht beeindrucken lassen und maximal auf einen Kompromiss wie bei http://www.kaefer.de eingehen, aber erstmal die Zaehne zeigen und darum kaempfen, dass sie sich sonst wohin verziehen. Oh und nicht vergessen, ein Dokument einfordern, dass diese ominoese Fernmeldung beweist. Und ganz wichtig, Einspruch erheben! Ueber die Form kann ich nichts sagen, aber das ist wichtig fuer Fristen und so Kram. So habe gerade den Brief mal gelesen. ARTEC behauptet, dass du Sie angerufen hast. Aendert nichts dran, dass man solch einen Tatbestand beweisen muss. Weiterhin zitieren sie einen Paragraphen der nicht zieht: QUOTE(Anwalt der ne neue Sekretaerin braucht in seinem Brief) § 14 des Markengesetzes gewaehrt meiner Mandantin als Inhaberin der Marke das ausschliessliche Recht zur Nutzung. Gem. § 14 Abs 2 MarkenG ist Dritten die Nutzung der Wort- und Bildmarke im geschaeftlichen Verkehr untersagt. Insoweit liegt in der Nutzung des Names firegate.de durch Ihre Firma ein Verstoss gegen das vorgehende Recht meiner Mandantin vor. firegate.de ist keine geschaeftliche Seite, reines Hobby. Was soll also der Kaese ueber den Absatz? Offenbar hat der die Seite nichtmal richtig angeschaut. Also pack noch ein Impressum drauf, der Richter wird da sicher drauf schauen, und dazu bist du evtl. verpflichtet. Nimm die Sache ernst, denn es ist zwar skuril aber serioes. Damit das nochmal fuer jeden deutlich ist, der das liest. Dies ist die Meinung von Frank Brodbeck, Eierstr. 48, 70199 Stuttgart und wer sich angepisst fuehlt darf sich melden. Ansonsten bleibt noch zu sagen, dass ich der Firma die Hoelle heiss machen wuerde. Gegenangriff ist die Devise. Mach deinem Anwalt evtl. die Struktur des Internets klar. Versuche zu verdeutlichen, dass z.B. sinnigerweise firegate.arteccomputer.de die Richtige Subdomain waere, bzw. www.firegate.arteccomputer.de. Lass dir nicht sagen, die URL ist zu lange. Die Tatsache, dass die meisten Leute das Internet nicht benutzen koennen ist nicht deine Schuld. Ausserdem darf man davon ausgehen, dass Kunden einer Firma die IT Dienstleistungen anbietet sich mit dem Internet auskennen. Ach so, nur so nebenbei, kennst du die Geschichte der Firma e-toy.com? Aehnliches Problem, Ami Firma verklagt Schweizer Kuenstler, namens e-toys die die Domain e-toys.com nicht mehr verwenden sollten. Ende des Liedes, die Firma existiert nicht mehr ... rate mal warum? Irgendwie funktionierte der Webshop nicht mehr richtig und sie konnten keine Ware mehr ausliefern. Die Aktien sanken ins Bodenlose die Firma ging Bankrott. Schuld war die Mobilmachung von ein paar Hackern oder eher gesagt Hacktivisten, die virtuelle Kaeufer programmiert haben, die den Shop lahm legten. Das ist kein Aufruf irgendwelche Aktionen, ausser rechtlich gesicherten, gegen die Firma aufzunehmen, aber vielleicht troestet dich das und spendet Hoffnung. Frank, der sich mal wieder bei den Electro Hippies umschauen sollte... :) -------------------- In our eyes you're immortal!
In our hearts you'll live forevermore! -- ManOwaR |
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09.05.2005 - 06:53
Beitrag
#3
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Überlebender Gruppe: Cherubim Beiträge: 975 Mitglied seit: 11.11.2004 - 09:09 Wohnort: Hamburg Mitglieds-Nr.: 1 RdW Edition: Zweite Edition Spieler/Meister: Spieler Datenblatt 1 Datenblatt 2 Datenblatt 3 Datenblatt 4 |
QUOTE § 14 Abs 2 MarkenG ist Dritten die Nutzung der Wort- und Bildmarke im geschaeftlichen Verkehr untersagt. Das ist ein richtig guter Punkt, den ich so noch gar nicht bemerkt habe... -------------------- (__/)
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09.05.2005 - 14:27
Beitrag
#4
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Maat Gruppe: Cherubim Beiträge: 11,723 Mitglied seit: 12.11.2004 - 13:58 Wohnort: Saarlouis Mitglieds-Nr.: 6 RdW Edition: Zweite Edition Spieler/Meister: Meister Datenblatt 1 |
Ist das nicht auch ein Punkt, der dir bessere Karten verliehen könnte, dass du die Domain zuerst kassiert hast, vor 10 Jahren? Da könnte ja jeder kommen. Da lass ich mir heute ne Domain mit "furzverteilerknoten.de" registrieren und in 12 Jahren erfindet einer so ein Ding und will mich dann verklagen, sonst noch was?
Frank hat da offenbar weitaus mehr Ahnung, aber das ist das einzige, was mir aufgefallen ist. Schlag zurück! Grüße&good luck. Med -------------------- there is no such thing as "too much power"
http://www.imdacil.de |
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09.05.2005 - 23:32
Beitrag
#5
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Überlebender Gruppe: Cherubim Beiträge: 975 Mitglied seit: 11.11.2004 - 09:09 Wohnort: Hamburg Mitglieds-Nr.: 1 RdW Edition: Zweite Edition Spieler/Meister: Spieler Datenblatt 1 Datenblatt 2 Datenblatt 3 Datenblatt 4 |
Danke Euch beiden für Eure Hilfe, ich werde dann erst einmal Initiativ ein eigenes Schreiben aufsetzen und schauen was das bewirkt.
Hatte einige Gespräche mit Anwälten heute.... wenn die beschäftige kommen 200 - 600 EUR (je nach Anwalt) auf mich zu, so dass ich erst mal schaue, ob ich das mit Einspruch beilegen kann. -------------------- (__/)
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10.05.2005 - 10:01
Beitrag
#6
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Ordensmeister Gruppe: Abenteurer Beiträge: 6,845 Mitglied seit: 15.11.2004 - 18:09 Wohnort: Landau Mitglieds-Nr.: 12 RdW Edition: Zweite Edition Spieler/Meister: Spieler und Meister Datenblatt 1 Datenblatt 2 Datenblatt 3 |
Hi!
Hab gestern schon einmal kurz reingeschaut und dass ganze erinnert doch eher an die Windmühlenjagd von Don Quichote. Ich hab mir das Schreiben des Anwaltes allerdings nicht angesehen, wobei es mir schleierhaft ist wie die gerade auf deine Adresse gekommen sind. Im Zweifelsfall müssten die doch dir eine Entschädigung oder Ausweichadresse/-server anbieten, wenn du schon vor Ihnen den Namen benutzt hast. Ich würde im Zweifelsfall auch mal analoge Fälle suchen. Zum Beispiel hat einer aus Kanada eine Internetseite mit dem Titel www.mikerowesoft.com veröffentlicht (hieß Mike Rowe). Microsoft hat dagegen geklagt und man hat sich außergerichtlich darauf geeinigt, dass der User einer X-Box bekommt und dafür die Seite zumacht. Problem ist halt die Größenordnung hier und das deutsche Rechtssystem. Trage deinen Fall doch mal bei Verbraucherschützerverbänden u.ä. vor (weiß jetzt nicht genau in welchen Bereich die Angelegenheit hier fällt), da die dich kostenlos beraten und vielleicht auch noch zusätzlich unterstützen. Hab zur Zeit leider etwas Klausurstress, ansonsten könnte ich mal selbst etwas meine Gesetzesbücher wälzen. Mal sehen ob ich was finden kann!!! Nur den Mut nicht verlieren Gruß Iljardas -------------------- BLUT UND EHRE DER SCHWARZEN SONNE
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10.05.2005 - 11:26
Beitrag
#7
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Söldner Gruppe: Abenteurer Beiträge: 191 Mitglied seit: 12.11.2004 - 11:34 Wohnort: Hamburg Mitglieds-Nr.: 5 RdW Edition: keine Angabe Spieler/Meister: Spieler und Meister |
Moin Marco,
das hört sich ja nicht so gut an. Wenn du die Möglichkeit hast, sieh dir mal die ct 9/2005 an (vom 18.4), dort gibt es einen Artikel bez. Abmahnungen. Schönen Gruß |
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10.05.2005 - 17:58
Beitrag
#8
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Ordensmeister Gruppe: Abenteurer Beiträge: 6,845 Mitglied seit: 15.11.2004 - 18:09 Wohnort: Landau Mitglieds-Nr.: 12 RdW Edition: Zweite Edition Spieler/Meister: Spieler und Meister Datenblatt 1 Datenblatt 2 Datenblatt 3 |
Mein Bruder hat mir gerade einen Tipp wegen einer Internetseite gegeben. Geh mal auf http://www.jurathek.de/. Dort kannst du deinen Fall mal posten und vielleicht kann dir da jemand weiterhelfen.
-------------------- BLUT UND EHRE DER SCHWARZEN SONNE
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10.05.2005 - 18:25
Beitrag
#9
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Söldner Gruppe: Schwertmeister Beiträge: 158 Mitglied seit: 11.11.2004 - 15:42 Wohnort: Rheinlande Mitglieds-Nr.: 3 RdW Edition: Zweite Edition Spieler/Meister: Spieler |
Schwierig schwierig.
Anwälte sind teuer und es kann ein ganzschöner reinfall werden. Ich hab vom Fach garkeine Ahnung, hab aber mal ein wenig gegoogelt: auf dieser Seite wird (aus meiner Sicht) nur der Fall behandelt, dass Du erst nach Sicherung des namens die Adresse sicherst. Hierbei wird auf jeden Fall für die Firma geurteilt. Der Aspekt des Allgemeininteresse scheint hier ausschlaggebend zu sein. Wenn Die leute mit dem Namen eher das Produkt als deine Seite verbinden, sollten sie aus deren sicht auch auf die Seite des Produkts kommen, wenn man die entsprechende Adresse eingibt. Hier wird unter punkt 3 genau deine Situation beschrieben. Laut der Internetseite ist hier ausschlaggebend, wie groß die Firma inzwischen ist. Soweit ich das gesehen habe ist Artec auch international im Geschäft. Auf jeden Fall sind sie auch bei der CeBit zu finden. Allerdings findet man überall, dass den alten Domain-Inhabern eine Ausweich-Adresse geboten wird. Das sollte auf jeden Fall rauszuholen sein. Allerdings könnte es dir auch einen großen Vorteil verschaffen, dass Firegate ja keine Firma, sondern lediglich ein Produkt ist. Die Firma kann ja auch ihrer eigenen Forma das Produkt vorstellen, was sie ja auch schon fleißig tun link Viel Erfolg, David. -------------------- >>Sie dachten, sie könnten es mir wegnehmen - mein Gold! Aber Azador vergisst nicht!<< - Tad Williams, Otherland
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11.05.2005 - 06:45
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#10
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Vagabund Gruppe: Abenteurer Beiträge: 14 Mitglied seit: 02.03.2005 - 07:20 Mitglieds-Nr.: 44 RdW Edition: keine Angabe Spieler/Meister: keine Angabe |
Das ganze ist eine riesige Unverschämtheit. Wenn ich du wäre würde ich mit einem Anwalt ein Beratungsgespräch aus machen, dies ist in vielen Fällen kostenlos. Hab ich selbst schon in ein zwei Situationen getan.
Die Abmahnung würde ich nicht auf die leichte Schulter nehmen, aber auch auf keinen Fall überbewerten. Die Rechtslage in Deutschland erlaubt nun einmal jeden, wegen allem möglichen abzumahnen, ob diese Abmahnung dann rechtlich begründet ist steht auf einem ganz anderen Blatt. Wie mein Bruder oben schon geschrieben hat , würde ich dir raten das du dein Prob bei jurathek.de postet. Dieses Forum wird von Anwälten betreut, du mußt deine Frage aber allgemein formulieren und darfst keine Namen angeben. Ich habe dort selbst schon so manchen Rat bekommen. Ich weiß dass das Ganze echt scheisse ist, hoffe doch aber sehr dass du nicht gleich die Flinte ins Korn wirfst. Viel Glück und halte uns auf dem laufenden pepper |
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11.05.2005 - 09:38
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#11
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Überlebender Gruppe: Cherubim Beiträge: 975 Mitglied seit: 11.11.2004 - 09:09 Wohnort: Hamburg Mitglieds-Nr.: 1 RdW Edition: Zweite Edition Spieler/Meister: Spieler Datenblatt 1 Datenblatt 2 Datenblatt 3 Datenblatt 4 |
Hallo Leute.... da der Herr Rechtsanwalt mir bereits ein zweites Schreiben hat zukommen (ist ebenfalls online), wo er erneut Druck macht, habe ich die Angelegenheit gestern einem Anwalt übergeben... das ist mir meine Domain einfach wert. Ich halte Euch auf dem Laufenden.
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11.05.2005 - 21:40
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#12
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Schatzsucher Gruppe: Abenteurer Beiträge: 254 Mitglied seit: 21.11.2004 - 22:07 Mitglieds-Nr.: 23 RdW Edition: Zweite Edition Spieler/Meister: Meister |
Ich drueck dir auf jedenfall die Daumen. Falls du noch irgendwie Hilfe brauchen solltest, meld dich ruhig. Ich hab hier auch bissel Kontakte zum CCC, vielleicht kann ich da auch nochmal Tipps in Erfahrung bringen.
-------------------- In our eyes you're immortal!
In our hearts you'll live forevermore! -- ManOwaR |
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24.05.2005 - 08:04
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#13
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Überlebender Gruppe: Cherubim Beiträge: 975 Mitglied seit: 11.11.2004 - 09:09 Wohnort: Hamburg Mitglieds-Nr.: 1 RdW Edition: Zweite Edition Spieler/Meister: Spieler Datenblatt 1 Datenblatt 2 Datenblatt 3 Datenblatt 4 |
Aufatmen ist angesagt ! Die Firma ARTEC hat beschlossen, die Angelegenheit nicht weiter zu verfolgen... guter Entschluss, nicht zu versuchen es alleine zu machen, danke an meinen Rechtsanwalt.
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24.05.2005 - 08:07
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#14
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Maat Gruppe: Cherubim Beiträge: 11,723 Mitglied seit: 12.11.2004 - 13:58 Wohnort: Saarlouis Mitglieds-Nr.: 6 RdW Edition: Zweite Edition Spieler/Meister: Meister Datenblatt 1 |
Herzlichen Glückwunsch, das sind wirklich gute Nachrichten
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24.05.2005 - 08:45
Beitrag
#15
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Überlebender Gruppe: Cherubim Beiträge: 975 Mitglied seit: 11.11.2004 - 09:09 Wohnort: Hamburg Mitglieds-Nr.: 1 RdW Edition: Zweite Edition Spieler/Meister: Spieler Datenblatt 1 Datenblatt 2 Datenblatt 3 Datenblatt 4 |
Da die Firma ARTEC sich über die Darstellung in diesem Thread nicht so ganz glücklich fühlt, werde ich den Beitrag heute Abend entfernen.
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24.05.2005 - 10:24
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#16
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Söldner Gruppe: Abenteurer Beiträge: 191 Mitglied seit: 12.11.2004 - 11:34 Wohnort: Hamburg Mitglieds-Nr.: 5 RdW Edition: keine Angabe Spieler/Meister: Spieler und Meister |
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24.05.2005 - 11:03
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#17
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Schatzsucher Gruppe: Abenteurer Beiträge: 254 Mitglied seit: 21.11.2004 - 22:07 Mitglieds-Nr.: 23 RdW Edition: Zweite Edition Spieler/Meister: Meister |
Na das ist wirklich eine gute Nachricht. Und da wollen wir dann auch nicht weiter Salz in die Wunde streuen.
Gruss, Frank. -------------------- In our eyes you're immortal!
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25.05.2005 - 06:32
Beitrag
#18
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Ordensmeister Gruppe: Abenteurer Beiträge: 6,845 Mitglied seit: 15.11.2004 - 18:09 Wohnort: Landau Mitglieds-Nr.: 12 RdW Edition: Zweite Edition Spieler/Meister: Spieler und Meister Datenblatt 1 Datenblatt 2 Datenblatt 3 |
Freut mich. Dann können wir ja weiter ungestört "fachsimpeln"
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05.06.2005 - 19:32
Beitrag
#19
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Söldner Gruppe: Schwertmeister Beiträge: 158 Mitglied seit: 11.11.2004 - 15:42 Wohnort: Rheinlande Mitglieds-Nr.: 3 RdW Edition: Zweite Edition Spieler/Meister: Spieler |
Versteh ich jetzt nicht so ganz, was man an diesem wunderschönen Thread auszusetzen haben könnte, aber wenn es sie glücklich macht...
In Anbetracht dessen, was Du sonst alles verloren hättest, ist unser Juristisches Kolloquium wohl eher ein Peanut. Glückwunsch an dich und deinen Rechtsanwalt. -------------------- >>Sie dachten, sie könnten es mir wegnehmen - mein Gold! Aber Azador vergisst nicht!<< - Tad Williams, Otherland
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 18.04.2024 - 02:21 |