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> Fragen zur Bedeutung "Verteidigen", Und es gehört doch zur Magie!
Daniel
Beitrag 04.12.2010 - 21:06
Beitrag #1


Söldner
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Wir hatten wieder eine Meinungsverschiedenheit, wo dann der Meister (meines erachtens) klein beigegeben hat und der ersten Gruppe recht gegeben.

Situation.

Im Zauber steht zum Beispiel: Die Opfer sind nicht mehr in der Lage irgendwelche Handlungen zu machen, ausser sich zu "verteidigen"!

Einige Spieler sagen: Das Opfer darf nur VW benutzen.

Andere, darunter auch ich, sagen: Das Opfer darf zur Verteidigung auch AW benutzen. Quasi um sein Leben Kämpfen. Aber nur sofern er angegriffen wird.

Wie seht ihr das?

Meine Meinung:
Zauber die 10-20ZE halten und das Opfer darf nur VW benutzen finde ich quatsch, da man eigentlich auch sagen könnte: Die Opfer können mit dem Zauber ganz einfach abgeschlachtet werden.
Der Vorteil solcher Zauber ist halt, das man die z.B. Überzähligen Gegner auch einzeln bekämpfen kann.

Bin auf eure Meinung gespannt.

Gruß Daniel


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Nur der Wahnsinnige ist in der Lage, Grenzen und Beschränkungen, die ihm ein angeblich gesunder Geist aufzwingt, zu überwinden. (Cherubim Chuz, der Herr des Wahnsinns)

Ein weiser Mann sagte mal: "Heiler heilen, Jäger jagen, Zauberer zaubern und Krieger....sterben."
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