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> Alles über den Wertsack, Was jeder Postangehörige wissen sollte
Medivh
Beitrag 26.10.2005 - 22:38
Beitrag #1


Maat
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Datenblatt 1



ALLES ÜBER DEN WERTSACK

Was jeder Postangehörige wissen sollte




Nach der ersten Lektüre des folgenden Textes, den wir in den Miteilungen der Arbeitsgemeinschaft junger Erzieher abgedruckt fanden, wurden rege Zweifel in uns wach, ob es sich dabei in der Tat – wie behauptet – um eine amtliche Verlautbarung der Deutschen Bundespost handeln könnte. Rückfragen bei der Oberpostdirektion München brachten uns indessen Gewissheit, dass hier kein Satiriker, sondern ein ernster Vorschriftenverfasser am Werke war. (Die Redaktion)

In Dienstanfängerkreisen kommen immer wieder Verwechslungen der Begriffe „Wertsack“, „Wertbeutel“, „Versackbeutel“ und „Wertpaketsack“ vor. Um diesem Übel abzuhelfen, ist das folgende Merkblatt dem §49 der ADA vorzuheften.

Der Wertsack ist ein Beutel, der aufgrund seiner besonderen Verwendung im Postbeförderungsdienst nicht ein Wertbeutel, sondern Wertsack genannt wird, weil sein Inhalt aus mehreren Wertbeuteln besteht, die in den Wertsack nicht verbeutelt, sondern versackt werden.

Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass die zur Bezeichnung des Wertsackes verwendete Wertbeutelfahne auch bei einem Wertsack mit Wertbeutelfahne bezeichnet wird und nicht mit Wertsackfahne, Wertsackbeutelfahne oder Wertbeutelsackfahne.

Sollte es sich bei der Inhaltsfeststellung eines Wertsackes herausstellen, dass ein in einem Wertsack versackter Versackbeutel statt im Wertsack in einen der im Wertsack versackten Wertbeutel hätte versackt werden müssen, so ist die in Frage kommende Versackstelle unverzüglich zu benachrichtigen.

Nach seiner Entleerung wird der Wertsack wieder zu einem Beutel, und er ist auch bei der Beutelzählung nicht als Sack, sondern als Beutel zu zählen.

Bei einem im Ladezettel mit dem Vermerk „Wertsack“ eingetragenen Beutel handelt es sich jedoch nicht um einen Wertsack, sondern um einen Wertpaketsack, weil ein Wertsack im Ladezettel nicht als solcher bezeichnet wird, sondern lediglich durch den Vermerk „versackt“ darauf hingewiesen wird, dass es sich bei dem versackten Wertbeutel um einen Wertsack und nicht um einen ausdrücklich mit „Wertsack“ bezeichneten Wertpaketsack handelt.

Verwechslungen sind insofern im Übrigen ausgeschlossen, als jeder Postangehörige weiß, dass ein mit Wertsack bezeichneter Beutel kein Wertsack, sondern ein Wertpaketsack ist.


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