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> Fragen zur Bedeutung "Verteidigen", Und es gehört doch zur Magie!
Daniel
Beitrag 04.12.2010 - 21:06
Beitrag #1


Söldner
***

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Wir hatten wieder eine Meinungsverschiedenheit, wo dann der Meister (meines erachtens) klein beigegeben hat und der ersten Gruppe recht gegeben.

Situation.

Im Zauber steht zum Beispiel: Die Opfer sind nicht mehr in der Lage irgendwelche Handlungen zu machen, ausser sich zu "verteidigen"!

Einige Spieler sagen: Das Opfer darf nur VW benutzen.

Andere, darunter auch ich, sagen: Das Opfer darf zur Verteidigung auch AW benutzen. Quasi um sein Leben Kämpfen. Aber nur sofern er angegriffen wird.

Wie seht ihr das?

Meine Meinung:
Zauber die 10-20ZE halten und das Opfer darf nur VW benutzen finde ich quatsch, da man eigentlich auch sagen könnte: Die Opfer können mit dem Zauber ganz einfach abgeschlachtet werden.
Der Vorteil solcher Zauber ist halt, das man die z.B. Überzähligen Gegner auch einzeln bekämpfen kann.

Bin auf eure Meinung gespannt.

Gruß Daniel


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Nur der Wahnsinnige ist in der Lage, Grenzen und Beschränkungen, die ihm ein angeblich gesunder Geist aufzwingt, zu überwinden. (Cherubim Chuz, der Herr des Wahnsinns)

Ein weiser Mann sagte mal: "Heiler heilen, Jäger jagen, Zauberer zaubern und Krieger....sterben."
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Iljardas
Beitrag 05.12.2010 - 01:51
Beitrag #2


Ordensmeister
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Hey Daniel!

Ich glaube hier geht es unter anderem um das "Ausschalten des Geistes" oder?
Sehe es so wie die Spieler: Das Opfer verteidigt nur noch Reflexartig. Ein Angriff, welcher schließlich einen wachen Geist erfordert, ist aber nicht mehr möglich. Zumindest meiner Meinung nach ;-)

Greetz
Iljardas


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BLUT UND EHRE DER SCHWARZEN SONNE
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Medivh
Beitrag 06.12.2010 - 13:13
Beitrag #3


Maat
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Nun, ich halte mich da an die wörtliche Bedeutung.
"keine Handlung, aber wird sich immer verteidigen" bedeutet dann eben genau das.
Das Opfer kann nicht zaubern, musizieren, angreifen, in der Nase bohren --> wird sich gegen einkommende Angriffe jedoch stets verteidigen (es lässt sich eben nicht einfach abschlachten).
Steht nun in der Spruchbeschreibung jedoch so etwas in der Richtung "Opfer ist völlig wehrlos" oder "zu keiner Handlung fähig (ohne Ausnahmen zu nennen)", dann fällt darunter auch die Verteidigung. Wehrlos bedeutet dann in dem Fall, dass man es gefahrlos wegmessern kann.


"zu keiner Handlung fähig, wird sich aber immer verteidigen" --> außer VW darf das Opfer nichts tun (auch keine Flucht z.B.)
"wehrlos / ausnahmslos zu keiner Handlung fähig" --> absolut wehrlos, auch kein VW

Prominente Beispiele aus dem Zauberbuch dürften folgende Vertreter sein:
Die Flucht von Mordin, S. 207 sowie Raymond Babbits Ausschalten des Geistes
Hier heißt es: "solange dies nicht gelingt, ist das Opfer zu absoluter Untätigkeit verdammt. Von der Verteidigung gegen Angriffe mal abgesehen." (bei Mordin) bzw. "Es wird sich aber immer verteidigen." (bei Ausschalten des Geistes).
Ein derart bezaubertes Opfer wird man eben nicht einfach töten können, es wird sich stets im Rahmen seiner Möglichkeiten verteidigen.
Der Stillstand von Mordin, ebda.
dort wiederum steht: "...ist das Opfer zu körperlicher wie geistiger Untätigkeit verdammt." Hier wird keine Ausnahme genannt.
Ein solches Zauberopfer kann wohl nur hilflos dabei zusehen, wie ihm jemand ein Messer in die Kehle rammt (hier greift dann beispielsweise auch der Bonus von +15 auf der TT gegen wehrlose Ziele).

Ein "offensives Verteidigen" schließt sich da meiner Meinung nach aus. Wenn die Spruchbeschreibung von Verteidigung spricht, ist damit nicht der Selbstschutz durch Ausschalten der Gefahr mittels AW o.ä. gemeint. Ich zweifle stark daran, dass dies Intention der Autoren war.


Gruß,
Alex


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Antreju Waldgesp...
Beitrag 06.12.2010 - 16:46
Beitrag #4


Hauptmann
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Ich sehe das ähnlich wie Medivh, vw, be (im falle des kgj auch laufen-rpoben) aber kein aw. Wobei die Frage wäre, ob im Falle eines Treffers der Bezauberte nicht aus der Starre erwacht.
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Medivh
Beitrag 06.12.2010 - 16:49
Beitrag #5


Maat
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Das ist keine Starre, Überraschung, Schockzustand oder Paralyse wie im Kampfgetümmel. Es handelt sich dabei um Zauber, das sollte man nie vergessen. Die wirken völlig anders als das, was "normal" ist. Wenn jemand schon ZAP, MKP etc. ausgibt, dann will derjenige sicherlich nicht (und so ist es wohl auch nicht gedacht), dass die Wirkung mit sowas profanem wie nem Schlag in die Fratze aufgehoben wird.
Stellt euch vor euer Char hätte gerade jemand mit einem solchen Zauber belegt. Kommt der Master an und meint "jaa, erster Treffer, der wird jetzt wieder wach und darf Initiative übernehmen." Da würde der Zak sicherlich auf die Barrikade gehen und - zu Recht - fragen: "hey, wofür zauber ich eigentlich, was ist mit der Wirkung? ich zahle für X ZE Kosten, warum sollte die WD da ohne genauere Spruchbeschreibung einfach gekürzt werden?"
Wohl nicht im Sinne des Erfinders, und Zauber sind nunmal was spezielles, auch bei RdW


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Antreju Waldgesp...
Beitrag 06.12.2010 - 16:51
Beitrag #6


Hauptmann
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@Medivh: Würde die Taktik und die Kommunikation heben. dacht du stehst auf sowas smile.gif.
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Medivh
Beitrag 08.12.2010 - 09:34
Beitrag #7


Maat
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Schon, aber nicht auf Kosten von Regelbiegerei. Wenn sowas halt bei einem Zauber dabei steht und bei anderen nicht gibt es nur die wörtliche Auslegung, keine wilde Interpretation. Bei der Kampfparalyse steht ja auch dabei "1 ZE gelähmt" und nicht "1 ZE gelähmt, aber ein weiterer Treffer in der gleichen ZE könnte die Starre sofort aufheben"


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Beschreibungstext für den Würfelwurf

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