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> Der Fluch des Amargrarn, Wiederbelebung?
Medivh
Beitrag 22.05.2006 - 19:18
Beitrag #1


Maat
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Hi Leute.

Nur eine kurze Verständnisfrage zum Fluch-Zauber.
Da steht:

QUOTE(Zauberbuch @ S.203)
Ein durch ein Fluch zu Tode gekommenes Wesen ist nicht wiederzubeleben!


Im Prinzip ist der Satz ja klar, nur kam mir folgender Gedanke: Ist damit auch wirklich gemeint, dass der Fluch den Tod des Opfers zu Folge hat? Oder eher, dass ein verfluchtes Opfer, das wegen egal was stirbt, nicht mehr wiederzubeleben ist?

Da steht nämlich vorher, auf S.202:
QUOTE
Die Auswirkung des Spruches darf nicht zum sofortigen Tod des Opfers führen.


Also da man ja eh nicht durch den Fluch zu Tode kommen darf, bedeutet das meiner Meinung nach, dass ein verfluchtes Wesen, das stirbt, keine Chance auf Wiederbelebung hat.
Oder habe ich da einen Denkfehler? Schließlich gibts auch Flüche wie "Essen zu Stein", die ja auch nicht direkt mit dem Tod enden, ihn aber mangels Ernährung durchaus zur Folge haben können.

Grüße
Medivh


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Gobboboy
Beitrag 22.05.2006 - 19:21
Beitrag #2


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Also ich würde sagen, dass ein Fluch jemanden nicht töten kann. Ein Fluch ist, soweit ich weiß, da um jemanden einen Auszuwischen, nicht um ihn zu töten.



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Medivh
Beitrag 22.05.2006 - 19:23
Beitrag #3


Maat
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Da kennste Hexen aber schlecht. Wenn die dir richtig an den Kragen wollen ist es nicht mit "der hat ab sofort Dünnpfiff" getan.
Oder was denkst du, weshalb u.a. der Druidenzauber "Todesfluch..." heisst?


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Medivh
Beitrag 14.01.2007 - 18:41
Beitrag #4


Maat
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Ich möchte diesen Thread mal wieder aus der Versenkung heben und um Antworten bitten.
Meine komplette Gruppe hat jemandem in die Suppe gespuckt und wurde prompt übel verflucht, inkl. NSCe.
Da nun alle mit einem Fluch belastet sind, würd ich echt gerne wissen, wie das nun abläuft.

Tod nach Verfluchung ==> keine Wiederbelebung ODER
Tod durch Fluchwirkung ==> keine Wiederbelebung.


Grüße,
Med


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ZIF
Beitrag 14.01.2007 - 18:50
Beitrag #5


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hehe, also ich würde sagen:

verfluchter stirbt= keine wiederbelebung

dabei sei es mal egal ob der gute durch den fluch (indirekt) gestorben ist oder ob der mal eben so von einem elefanten niedergetrampel wurde.

ansonsten könnte man sich ja einem fluch entledigen, wenn man sich kurz umbringen lässt um sich anschließend wiederbeleben zu lassen.

angel_2.gif


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Morlag Bram (5/2)
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+20% Heilung VIP und KAP
(B) Wunden behandeln 27 (1W10+27 VIP und 500 KAP)
(C ) Krankheiten behandeln 26
(D) Heiltränke herstellen 27
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Medivh
Beitrag 14.01.2007 - 19:58
Beitrag #6


Maat
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Der Ansicht bin ich auch... das wird RICHTIG kritisch für meine Leute, hehe.

Die Nekromanten freuen sich, so viele Verfluchte auf einmal, die erschaffen werden können...


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Antreju Waldgesp...
Beitrag 15.01.2007 - 00:20
Beitrag #7


Hauptmann
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Meiner Meinung nach, sollte die Frage eher lauten, ob wir den Spruch Spielerfreundlich oder -feinlich auslegen.
Jetzt mal ganz im Ernst, wenn unserer momentanen Gruppe jemand quer kommt überlebt er entweder die Auseinandersetzung nicht (womit ein Fluch unnötig wäre), macht uns blatt (was die Chance das ein Fluch erfolgreich wäre auf ein Minimum reduziert) oder ist nach dem Kampf unser bester Freund (wäre käme auf die Idee Benni zu verfluchen).
Ich würde den Spruch, bzw. die Regel mit "Nicht mehr Wiederzubeleben" von der ZP des Zak's (ZP 28? was willst du denn?), der Art des Fluches (lila Haare sehen scheiße aus, haben aber an sonsten keinen Effekt) und bei höherstufigen Hexe®n ob er dies will oder nicht (na ja, mit viel Glück lernen sie daraus).
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ZIF
Beitrag 15.01.2007 - 01:58
Beitrag #8


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ein fluch sind meiner meinung keine lila haare...

guck dir mal an, unter welchen vorraussetzungen und zu welchen "kosten" so ein fluch ausgesprochen werden kann.

und flüche sind mächtig auf ihre art und weise.

es gibt im spiel gnügend charakterklassen, die flüche aufheben können. also wenn ihr nicht grad in der wildnis seid und der fluch eher langsam seine auswirkungen zeigt, dann habt ihr da gute chancen das zu überleben.


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Antreju Waldgesp...
Beitrag 15.01.2007 - 05:42
Beitrag #9


Hauptmann
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Gut, ich muss zugeben, die Flüche die Medivh's NSC's so auf uns legen, sind meistens bis nie tödlich (wenn man von dem Erregen von Aufmerksamkeit mal absieht, was zwar zum Tode führen kann, aber eher indirrekt mit dem Fluch an sich zu tun hat), sondern eher störend und nervig.
Trotzdem würde ich das Talent und die Erfahrung von Fluchenden, dem Opfer und dem Heiler (oder Priester bei der Reinkarnation der..) in eine Beurteilung ob ein Fluch tödlich ist mit einfließen lassen. Und natürlich die Frage, ob der Fluchende selbst diesen "zufälligen" Tot in Kauf nimmt oder den Opfern eine Lektion erteilen will. Da Druiden für gewöhnlich nichts übrig lassen was wiederbelebt werden könnte, hat sich die Frage bei denen auch schon wieder erledigt.
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Medivh
Beitrag 15.01.2007 - 15:38
Beitrag #10


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Eh was heisst denn hier meistens? Ich hab euch zum ersten Mal so richtig verflucht.

Bzgl. des Überlebens werde ich mir auf euch zugeschnitten etwas ausdenken, aber am Fluchzauber würde ich generell nichts ändern, also Voraussetzungen für Wiederbelebung eines Verfluchten an ZP-Stufe des Verfluchenden oder Art des Fluches zu binden. Finde ich weit hergeholt.

Mir ging es bei der ganzen Sache ja nur um eine Frage, und die ist mMn geklärt.


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Iljardas
Beitrag 15.01.2007 - 22:25
Beitrag #11


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Naja ich würde das ganze differenzieren, um jetzt hier mal wieder den Klugscheißer zu spielen biggrin.gif

Ich würde den Zauber so interpretieren:
Stirbt ein verfluchtes Wesen durch die Auswirkungen des Fluchs ist es nicht wiederzubeleben. Der Satz im Zauberbuch lautet ja "nicht sofort tödlich"; ansonsten hätten wir ja "Rooster Cogburns Todesfluch" in doppelter Fassung. Flüche können aber auch langsam töten. Man kann nichts mehr essen oder wird immer dünner (Stephen King lässt grüßen) oder verfault langsam. Was auch immer. Aber ich muss mich Antreju anschließen, dass es schon bissl unfair ist, wenn ein Spieler in einem normalen Kampf stirbt, dann automatisch aufgrund der Besonderheit des Spruches nicht wiederzubeleben ist...

Aber das natürlich Medivhs Sache smile.gif
Ich würde im Zweifelsfall dann mal zu den Kenbaro schippern und dort einen Seelentausch machen wink.gif


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Antreju Waldgesp...
Beitrag 16.01.2007 - 02:10
Beitrag #12


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Danke Iljardas.

Ich denke, dass die Macher von RDW bei diesem Spruch sehr viel Interpretationsspielraum gelassen haben, zum Nachteil des Masters.

Oder für die Zukunft heißt es, Aquinis für alle (da die nunmal Einzelgänger sind, ist für Frieden am Spieltisch gesorgt blink.gif biggrin.gif ).

PS: Ich sprach übrigens nicht vom Todesfluch, der Tittel räumt ja schon alle Fragen bezüglich der Wiederbelebung aus.


Der Beitrag wurde von Antreju Waldgespenst bearbeitet: 16.01.2007 - 02:12
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Medivh
Beitrag 16.01.2007 - 19:51
Beitrag #13


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Dass der Todesfluch nicht mit dem Fluch des Amargrarn gleichzusetzen oder zu vergleichen ist, ergibt sich schon alleine aus der unterschiedlichen Kategorisierung. Das wäre, als würde man Äpfel mit Birnen vergleichen.

Dieser Zauber ist meiner Lesart nach wie kein anderer ein Ermessenszauber, im Ermessen des Masters. Dazu gehören Kosten & Wirkung ebenso wie Spezifikationen. Ich kann hier also keinen "Nachteil des Masters" erkennen.



Kommen wir zu den Tatbestandsmerkmalen des Zaubers.
Die Auswirkung des Spruches darf nicht zum sofortigen Tod des Opfers führen. Subsumiert man das, dann kommt man zu dem Ergebnis, dass die Auswirkung des Spruches aber grundsätzlich sehr wohl zum Tod des Opfers führen kann. Iljardas hat das bereits anschaulich dargelegt.

Bei ebenso wortgetreuer Auslegung des Satzes "Ein durch ein[en] Fluch zu Tode gekommenes Wesen ist nicht wiederzubeleben!" muss man also zwangsweise zu dem Ergebnis kommen, dass nur der Verfluchte, dessen Fluchfolge der Tod war, nicht wiederzubeleben ist, nicht aber derjenige, der zwar verflucht wurde, aber durch äußere, sachfremde Umstände in die ewigen Jagdgründe eingehen sollte.


Nochmal aufgedröselt: Ein Fluch darf nicht sofort töten, darf aber den Tod grundsätzlich als Folge haben (unterstützt wird diese Annahme durch den Hinweis ... nicht ganz so schnell wirkt, wie der Zak es gerne hätte... ). Ein durch einen Fluch getötetes Wesen kann nicht wiederbelebt werden, womit demnach zufolge gemeint ist, dass der Fluch die Todesursache sein muss und keine akute Eisenvergiftung (Schwert im Schädel) oder ähnliches. Todesursachen, die also mit dem Fluch nichts zu tun hatten, führen nicht zum endgültigen Ableben, sondern nur zum Ableben mit Heilungsmöglichkeiten, was also konträr zu den ersten Annahmen - auch meiner - des Threads steht.

Ich greife jedoch die Theorie von ZIF wieder auf, der als mögliches Hintertürchen Tod und Wiederbelebung als Heilung vom Fluch interpretierte und kritisierte. Das ist mit Sicherheit nicht im Sinne des Erfinders und wird von mir als Master auch nicht in der Form verwendet werden. Wer durch äußere Einflüsse abnibbelt und wiederbelebt wird, behält seinen Fluch.

Damit wäre das wohl endgültig geklärt, für die Spieler begünstigend.


Den Bezug zu den Aquini verstehe ich allerdings absolut nicht.


Grüße
Medivh


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Tyralion
Beitrag 16.01.2007 - 19:55
Beitrag #14


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Oh man, was fürn Juristendeutsch... immer diese Beamtenanwärter angel_2.gif


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Iljardas
Beitrag 16.01.2007 - 22:17
Beitrag #15


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laugh.gif Medivh das war wirklich sau gut ausformuliert - könnte auch ein offzielles Schreiben sein biggrin.gif

Ich glaube Antreju meinte, dass der Aquini nicht verflucht wird, da er in einem Wirtskörper ist. Aber das kann auch böse ins Auge gehen, wenn der Fluch gut formuliert. "Alle, die mir böses wollen.." und schon ist der Aquani auch mit dabei *g*

@Medivh: Es wäre aber auch interessant, wenn die Spieler bei einem fluchbedingten Ableben, als Geister keine Ruhe finden und dann als quasi untote Wesen agieren, um wieder ins Leben zu kommen wink.gif

Aber dies nur am Rande ...


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Medivh
Beitrag 16.01.2007 - 22:47
Beitrag #16


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Was denkst du, weshalb ich nachgefragt habe? Kleiner Hinweis: Untoten-Kompendium :-D
Wollte mich in jeder Richtung absichern.

Eh das war nichtmal ein manierliches Gutachten. ^^


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Barrel
Beitrag 20.01.2007 - 00:01
Beitrag #17


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ich seh die sache so.

der fluch darf nicht unmittelbar zum tod führen.
beispiel: spieler wünscht: das opfer hat durch den fluch plaghafte gedanken die es so mit dem trug belasten, zu glauben das kakalken in seinem hals krabbeln das es sich auf der stelle die kehle aufschlitzt.

nicht möglich.

Aber:
Tod durch Zufälle im Laufe des Spieles

Spieler wünscht: Der verfluchte hat eine Blondinen Fobie. Dies eussert sich so extrem das sobald das Opfer eine blonde Frau vor sich sieht panische Bedrohungsängste bekommt und sofort das weite sucht. Dies geht soweit das die panische Angst soweit geht im Schlimmsten Falle.. (nehmen wir an mit der garstigen Bloden Gräfin Barbara der Hängengebliebenen in eine Zelle gesperrt zu sein zum kampf bzw zum suizid führen kann ..

#räusper.. extrem beispiel trozdem schöne grüsse an meine ex an dieser stelle#

ich glaube allerdings kaum das der fluch bedeutet auf ewig nicht wieder beleb bar zu sein, sonder schon mit dem fluch in zusammenhang stehen sollte.
So würde ich das zumindest bei meinen gruppen handhaben

grüsse
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Antreju Waldgesp...
Beitrag 20.01.2007 - 03:07
Beitrag #18


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Ich schließe mich Barrel an, ein Fluch der etwas mit der Todesursache zu tun hat (Genickbruch durch Stolpern whärend Flucht blink.gif ) wirkt wie im Spruch angegeben, sollte der Verfluchte allerdings im Kampf sterben, so kann er wiederbelebt werden, ist danach trotzdem noch verflucht. Anders sieht es aus, wenn er verflucht wurde, dass ihm dass Schwert aus der Hand fällt, wenn er es zieht und er dann auf Grund Ermangelung einer Verteidigungsmöglichkeit das zeitliche segnet, würde ich schon sagen, dass der Ärmste nichtmehr wider zu beleben ist.
Auch ein gutes Beispiel, ein Ritter den ich einst spielt, schlug einen Druidenhexenmeister (zwar mehr symbolisch als wirklich ernsthaft verletzend, aber es war eben ein Druide). Darauf hin verfluchte dieser den Ritter, jedesmal, wenn er nochmal versuchen sollte den Druiden zu schlagen, wird ein Körperteil zu Stein. Definitiv wieder zu belebennach einem Kampf (natürlich nicht gegen den Druiden), allerdings sehr wohl tot (auch entgültig), wenn er zum hundertsten mal eben diesen Druiden schlagen sollte.
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Medivh
Beitrag 20.01.2007 - 03:11
Beitrag #19


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Definitiv nichts anderes, als ich sagte/subsumierte.
Tod durch äußere, fluchfremde Umstände = Wiederbelebung
Tod furch fluchdefinierte Umstände # Wiederbelebung


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azzki<k3r
Beitrag 30.01.2008 - 18:24
Beitrag #20


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Ah, und ich hätte noch was zu ergänzen... Der Fluch sollte im Beisein des/der Verfluchten ausgesprochen werden. Sonst wirds ziemlich übel, von Tinor nach Oxia zu fluchen...


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Chuzpatron der Gefallenen.

Winterkampagne07
Nisepha, Beinamazone - W19/K13 - ZP: 34, MKZ: 100/100, ZAP: 1128, KF: 24, IW: 76
VIP: 239/239, KAP: 2150/2150, B-KAP: 560, AW: 23, VW:20, 2.VW:14, ST:28,
HKW: Amazonenlangschwert 1W10+26, KKB: 8, FK: Amazonenbogen: 1W8+14, KKB: 6

Narus, Alchemist - W14/K6 - ZP:48 (858TG), Gift herst.: 26, Gift ident.: 26, IW: 66
VIP: 126/194, KAP: 1700/1700, AW:18, VW:19, ST:19[/color]
HKW: Maqua: W8+13 KKB=7, Florett W4+8, KKB=3, FK: Kurzer Kriegsbogen 1W8+9 KKB=3

Ramòn Vazquez, Hasardeur - W5/K6 - , KF: 17
VIP:130/130, KAP:1550/1550, B-KAP:190, AW:16, VW:15, ST:17, INS:16
HKW: Streithammer 1W8+13/

Jailhouseork is toasted.
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z.B. W20, 2W10, W%, W6+1, W8-2, W4*4
Beschreibungstext für den Würfelwurf

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