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Beitrag
#1
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![]() Maat ![]() Gruppe: Cherubim Beiträge: 11,724 Mitglied seit: 12.11.2004 - 13:58 Wohnort: Saarlouis Mitglieds-Nr.: 6 RdW Edition: Zweite Edition Spieler/Meister: Meister Datenblatt 1 ![]() |
Hi Leute.
Nur eine kurze Verständnisfrage zum Fluch-Zauber. Da steht: QUOTE(Zauberbuch @ S.203) Ein durch ein Fluch zu Tode gekommenes Wesen ist nicht wiederzubeleben! Im Prinzip ist der Satz ja klar, nur kam mir folgender Gedanke: Ist damit auch wirklich gemeint, dass der Fluch den Tod des Opfers zu Folge hat? Oder eher, dass ein verfluchtes Opfer, das wegen egal was stirbt, nicht mehr wiederzubeleben ist? Da steht nämlich vorher, auf S.202: QUOTE Die Auswirkung des Spruches darf nicht zum sofortigen Tod des Opfers führen. Also da man ja eh nicht durch den Fluch zu Tode kommen darf, bedeutet das meiner Meinung nach, dass ein verfluchtes Wesen, das stirbt, keine Chance auf Wiederbelebung hat. Oder habe ich da einen Denkfehler? Schließlich gibts auch Flüche wie "Essen zu Stein", die ja auch nicht direkt mit dem Tod enden, ihn aber mangels Ernährung durchaus zur Folge haben können. Grüße Medivh -------------------- there is no such thing as "too much power"
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Beitrag
#2
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![]() Maat ![]() Gruppe: Cherubim Beiträge: 11,724 Mitglied seit: 12.11.2004 - 13:58 Wohnort: Saarlouis Mitglieds-Nr.: 6 RdW Edition: Zweite Edition Spieler/Meister: Meister Datenblatt 1 ![]() |
Dass der Todesfluch nicht mit dem Fluch des Amargrarn gleichzusetzen oder zu vergleichen ist, ergibt sich schon alleine aus der unterschiedlichen Kategorisierung. Das wäre, als würde man Äpfel mit Birnen vergleichen.
Dieser Zauber ist meiner Lesart nach wie kein anderer ein Ermessenszauber, im Ermessen des Masters. Dazu gehören Kosten & Wirkung ebenso wie Spezifikationen. Ich kann hier also keinen "Nachteil des Masters" erkennen. Kommen wir zu den Tatbestandsmerkmalen des Zaubers. Die Auswirkung des Spruches darf nicht zum sofortigen Tod des Opfers führen. Subsumiert man das, dann kommt man zu dem Ergebnis, dass die Auswirkung des Spruches aber grundsätzlich sehr wohl zum Tod des Opfers führen kann. Iljardas hat das bereits anschaulich dargelegt. Bei ebenso wortgetreuer Auslegung des Satzes "Ein durch ein[en] Fluch zu Tode gekommenes Wesen ist nicht wiederzubeleben!" muss man also zwangsweise zu dem Ergebnis kommen, dass nur der Verfluchte, dessen Fluchfolge der Tod war, nicht wiederzubeleben ist, nicht aber derjenige, der zwar verflucht wurde, aber durch äußere, sachfremde Umstände in die ewigen Jagdgründe eingehen sollte. Nochmal aufgedröselt: Ein Fluch darf nicht sofort töten, darf aber den Tod grundsätzlich als Folge haben (unterstützt wird diese Annahme durch den Hinweis ... nicht ganz so schnell wirkt, wie der Zak es gerne hätte... ). Ein durch einen Fluch getötetes Wesen kann nicht wiederbelebt werden, womit demnach zufolge gemeint ist, dass der Fluch die Todesursache sein muss und keine akute Eisenvergiftung (Schwert im Schädel) oder ähnliches. Todesursachen, die also mit dem Fluch nichts zu tun hatten, führen nicht zum endgültigen Ableben, sondern nur zum Ableben mit Heilungsmöglichkeiten, was also konträr zu den ersten Annahmen - auch meiner - des Threads steht. Ich greife jedoch die Theorie von ZIF wieder auf, der als mögliches Hintertürchen Tod und Wiederbelebung als Heilung vom Fluch interpretierte und kritisierte. Das ist mit Sicherheit nicht im Sinne des Erfinders und wird von mir als Master auch nicht in der Form verwendet werden. Wer durch äußere Einflüsse abnibbelt und wiederbelebt wird, behält seinen Fluch. Damit wäre das wohl endgültig geklärt, für die Spieler begünstigend. Den Bezug zu den Aquini verstehe ich allerdings absolut nicht. Grüße Medivh -------------------- there is no such thing as "too much power"
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 04.10.2025 - 23:23 |