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Beitrag
#1
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![]() Maat ![]() Gruppe: Cherubim Beiträge: 11,724 Mitglied seit: 12.11.2004 - 13:58 Wohnort: Saarlouis Mitglieds-Nr.: 6 RdW Edition: Zweite Edition Spieler/Meister: Meister Datenblatt 1 ![]() |
Hi Leute.
Nur eine kurze Verständnisfrage zum Fluch-Zauber. Da steht: QUOTE(Zauberbuch @ S.203) Ein durch ein Fluch zu Tode gekommenes Wesen ist nicht wiederzubeleben! Im Prinzip ist der Satz ja klar, nur kam mir folgender Gedanke: Ist damit auch wirklich gemeint, dass der Fluch den Tod des Opfers zu Folge hat? Oder eher, dass ein verfluchtes Opfer, das wegen egal was stirbt, nicht mehr wiederzubeleben ist? Da steht nämlich vorher, auf S.202: QUOTE Die Auswirkung des Spruches darf nicht zum sofortigen Tod des Opfers führen. Also da man ja eh nicht durch den Fluch zu Tode kommen darf, bedeutet das meiner Meinung nach, dass ein verfluchtes Wesen, das stirbt, keine Chance auf Wiederbelebung hat. Oder habe ich da einen Denkfehler? Schließlich gibts auch Flüche wie "Essen zu Stein", die ja auch nicht direkt mit dem Tod enden, ihn aber mangels Ernährung durchaus zur Folge haben können. Grüße Medivh -------------------- there is no such thing as "too much power"
http://www.imdacil.de |
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Beitrag
#2
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![]() Schatzsucher ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Abenteurer Beiträge: 422 Mitglied seit: 21.02.2005 - 18:21 Wohnort: Saarlouis Mitglieds-Nr.: 40 RdW Edition: Zweite Edition Spieler/Meister: Spieler ![]() |
Also ich würde sagen, dass ein Fluch jemanden nicht töten kann. Ein Fluch ist, soweit ich weiß, da um jemanden einen Auszuwischen, nicht um ihn zu töten.
-------------------- Aldagrim Torgem, Söldner, (18/13)
2150/2150 Kap, 200/200 Bonus-Kap, 231/231 Vip,R-Typ = SP, BE = 7, HKW = Maquahit, AW 23, VW 20, 2.VW 10, ST 22, KKB = 7, Bsp = 2W8+ 25, Schild |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 05.10.2025 - 01:33 |