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> Wertgegenstände in der Schatzkammer
Medivh
Beitrag 09.09.2013 - 16:38
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Maat
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Hallo zusammen,
eine interessante Frage ist in dem Zusammenhang aufgetaucht, nämlich ob in einer Schatzkammer auch Wertgegenstände deponiert werden könnten.
Das bisherige Schatzkammersystem (RW, S. 148) sieht bislang nur Geld und Edelsteine vor. Halte das Deponieren von Wertgegenständen allerdings auch für sinnvoll und stimmig.
Die Frage stellt sich nach der Besteuerung.

Aktuell: Geld und Edelsteine werden eingangs mit zw. 5 und 7% besteuert, wobei pro Einzahlung nicht nur aufs Einzuzahlende, sondern auch bereits Eingezahlte die Steuern erhoben werden.
Nun wird das bei Gegenständen schwierig, es sei denn, man betrachtet sie im reinen Geldwert. Dann nimmt man eben die Steuer vom bereits eingezahlten wieder weg und lässt den Gegenstand unangetastet.

Problem: Was wenn ein Schlauberger nur Wertgegenstände einlagert?

Lösungsvorschlag:
Wertgegenstände werden gesondert besteuert. Beim Einlagern zahlt der Charakter die übliche Steuer +mind. 1% (da Gegenstände von der Schatzkammer sperriger gelagert werden müssten, ggf. mit dem bisherigen Werten in ein neues Konto überführt werden müssten), wobei bereits eingezahlte Werte allerdings mit dem üblichen Steuersatz zusätzlich berechnet werden. Dies ist sofort bar zu entrichten.

Beispiel:
Der Charakter hat bereits 2.500 TG in der Schatzkammer mit einem Steuersatz von 5% deponiert.
Nun möchte er einen edelsteinbesetzten Ring im Wert von 2.000 TG ebenfalls sicher deponiert wissen.

Würde er einfach so 2.000 TG einzahlen, so müsste er 225 TG Steuern zahlen (2.500+2.000 TG, davon 5%). Bei einem Wertgegenstand wie dem Ring jedoch zahlt er mindestens 120 TG für den Ring sowie 125 TG für seine bereits getätigte Einzahlung.
Je sperriger der Gegenstand ist, desto höher sollte die auf ihn erhobene Steuer sein (z.B. Prunkrüstung +5%). Für den Rest des bereits deponierten Vermögens gilt dann der normale Satz von 5% für den Charakter.

Das könnte jedoch auch maßgeblich davon abhängig sein, wie hoch der Schatzkammerbedienstete den Gegenstand einschätzt. Handeln-Probe für die Schatzkammer, ggf. Handeln-Probe für den Helden, um den Zinssatz zu drücken.

Wie würdet ihr mit Wertgegenständen im Schatzkammersystem umgehen?

VG,
Medivh


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Medivh
Beitrag 11.09.2013 - 10:07
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Maat
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Klingt sinnvoll und praktikabel (wobei die Killing-Cops sicherlich auch durch die ohnehin anfallenden Steuern entlohnt werden).

Das Einzahlen/Einlagern von Wertgegenständen kommt sicherlich nicht allzu häufig vor, insofern können die Regeln hierzu auch ruhig etwas amtlicher gefasst sein.
Denke, dass es z.B. beim Einlagern von Schmuck, magischen Gegenständen etc. nach dem Wunsch des Charakters dahingehend laufen sollte, ob die vorübergehend oder zur Sicherheit hier eingezahlt werden sollen.
Wer, der in der jeweiligen Stadt wohnt, möchte schon seinen sicher geglaubten Schmuck, den er dort hinterlegt, nach 5 Jahren durch den Depotinhaber verscherbelt sehen. Vielleicht gibts ja Unterschiede zwischen der Schatzkammer und einem Tresorraum...

Dann müsste vertraglich festgehalten werden, wie lange der Wertgegenstand unabhängig vom "Wertverlust" vorgehalten werden soll. Dürfte aber eher eine Angelegenheit für ansässige Bürger und weniger für Abenteurer sein, insofern verzichten wir hier mal auf Regelfestlegung.

Würde da für Abenteurer Iljardas' Vorschlag folgen.
Handeln-Probe, um den Prozentsatz festzulegen (unabhängig vom für den Charakter geltenden Steuersatz!). Für je 3 Punkte Wert-Würfel-Differenz steigt oder sinkt der Satz um 1%, ausgehend von 6%.
Gebühr ist entweder im Voraus zu zahlen, dann muss die Schatzkammer den Gegenstand eineinhalb mal so lange vorhalten, wie dessen "Abschreibung" vorhält.
Oder Gebühr ist bei Auslösen des Gegenstandes innerhalb der Abschreibungsfrist zu zahlen. Läuft diese ohne Auslösen ab, darf die Schatzkammer den Gegenstand sofort veräußern. Mit etwas Glück vergisst sie das, weil am Schreibtisch jemand den Überblick verloren hat (20% Chance für 1 Jahr, 15% für 2 Jahre etc.)

Beispiel:
Fritzchen ist ein Dieb und hat eine mit Gold und Edelsteinen besetzte Halskette einer reichen Händlersfrau gemopst. Er will sie in der Schatzkammer deponieren, bis Gras über die Sache gewachsen ist (die Schatzkammern stellen keine dummen Fragen, sondern machen Geschäfte. Quasi die Schweizer Banken von Tanaris).
Die Halskette hat einen Wert von 5.800 TG.
Fritzchen will den Steuersatz aushandeln; das Depot schätzt den Wert grundsätzlich richtig ein, die haben Erfahrung damit.
Seine Handeln-Probe (Wert 14) misslingt mit einem Würfelwert von 24 jedoch um 10. Der Steuersatz wird also von 6% auf 9% angehoben. Fritzchen muss 522 TG Steuern auf die Einlagerung der Halskette entrichten.
Die Schatzkammer muss die Halskette daher 11,1 Jahre deponieren (5.800 TG / 522 = 11,11).

Er könnte nun Glück haben, dass er gerade flüssig genug ist, und diese Steuer von sofort entrichten. Dann muss die Schatzkammer die Halskette sogar 16,6 Jahre deponieren (11,1 * 1,5).
Oder er zahlt die 522 TG beim Auslösen des Gegenstandes innerhalb von 11 Jahren. Hierfür entscheidet er sich.
Dummerweise hat er so viel Gras über die Sache wachsen lassen, dass er es selbst vergessen hat. Fritzchen ist nun ein Fritz und taucht nach 13 Jahren wieder bei der Schatzkammer auf mit seinem Zettel in der Hand. Mit einer Chance von 15% hat die Schatzkammer vergessen, den Gegenstand selbst an den Mann zu bringen. Er hat Glück, die Halskette ist noch da.
Jetzt heißt es wieder verhandeln...


Problem:
In beiden Fällen dürfte das Depot den Gegenstand nach Ablauf der Frist verscherbeln. Entscheidet sich der Charakter dafür, später zu zahlen, hat er dadurch nur den Nachteil, dass die Aufbewahrungsfrist kürzer ist. Aber wie oft passiert es, dass man mehrere Jahre inplay unterwegs ist, so what...
Das Depot macht dadurch theoretisch ein Minusgeschäft. Man könnte sagen, wer sofort zahlt, hat "Frühbucherrabatt". Beim späteren Auslösen könnte daher noch eine Zusatzgebühr fällig werden, egal ob zwei Wochen oder sieben Jahre deponiert wurde.
Im Prinzip ist ein hoher Steuersatz für die Schatzkammer sogar doppelt günstiger. Die Aufbewahrungsfrist ist deutlich kürzer und der eine oder andere Charakter kann sich eventuell die Steuer nicht sofort leisten. Vielleicht kann man dann mit der Kammer mittels einer zweiten Handeln-Probe noch eine Frist aushandeln, bis wann eine Zahlung noch als "Vorauszahlung" angesehen wird (z.B. innerhalb von zwei Wochen; falls nicht, verfällt dann der Frühbucherrabatt und es gilt die einfache Aufbewahrungsfrist mit anschließender zusätzlicher Bearbeitungsgebühr beim Auslösen).

Gruß
Med

Der Beitrag wurde von Medivh bearbeitet: 11.09.2013 - 10:10


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