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Beitrag
#1
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![]() Maat ![]() Gruppe: Cherubim Beiträge: 11,724 Mitglied seit: 12.11.2004 - 13:58 Wohnort: Saarlouis Mitglieds-Nr.: 6 RdW Edition: Zweite Edition Spieler/Meister: Meister Datenblatt 1 ![]() |
Hallo zusammen,
eine interessante Frage ist in dem Zusammenhang aufgetaucht, nämlich ob in einer Schatzkammer auch Wertgegenstände deponiert werden könnten. Das bisherige Schatzkammersystem (RW, S. 148) sieht bislang nur Geld und Edelsteine vor. Halte das Deponieren von Wertgegenständen allerdings auch für sinnvoll und stimmig. Die Frage stellt sich nach der Besteuerung. Aktuell: Geld und Edelsteine werden eingangs mit zw. 5 und 7% besteuert, wobei pro Einzahlung nicht nur aufs Einzuzahlende, sondern auch bereits Eingezahlte die Steuern erhoben werden. Nun wird das bei Gegenständen schwierig, es sei denn, man betrachtet sie im reinen Geldwert. Dann nimmt man eben die Steuer vom bereits eingezahlten wieder weg und lässt den Gegenstand unangetastet. Problem: Was wenn ein Schlauberger nur Wertgegenstände einlagert? Lösungsvorschlag: Wertgegenstände werden gesondert besteuert. Beim Einlagern zahlt der Charakter die übliche Steuer +mind. 1% (da Gegenstände von der Schatzkammer sperriger gelagert werden müssten, ggf. mit dem bisherigen Werten in ein neues Konto überführt werden müssten), wobei bereits eingezahlte Werte allerdings mit dem üblichen Steuersatz zusätzlich berechnet werden. Dies ist sofort bar zu entrichten. Beispiel: Der Charakter hat bereits 2.500 TG in der Schatzkammer mit einem Steuersatz von 5% deponiert. Nun möchte er einen edelsteinbesetzten Ring im Wert von 2.000 TG ebenfalls sicher deponiert wissen. Würde er einfach so 2.000 TG einzahlen, so müsste er 225 TG Steuern zahlen (2.500+2.000 TG, davon 5%). Bei einem Wertgegenstand wie dem Ring jedoch zahlt er mindestens 120 TG für den Ring sowie 125 TG für seine bereits getätigte Einzahlung. Je sperriger der Gegenstand ist, desto höher sollte die auf ihn erhobene Steuer sein (z.B. Prunkrüstung +5%). Für den Rest des bereits deponierten Vermögens gilt dann der normale Satz von 5% für den Charakter. Das könnte jedoch auch maßgeblich davon abhängig sein, wie hoch der Schatzkammerbedienstete den Gegenstand einschätzt. Handeln-Probe für die Schatzkammer, ggf. Handeln-Probe für den Helden, um den Zinssatz zu drücken. Wie würdet ihr mit Wertgegenständen im Schatzkammersystem umgehen? VG, Medivh -------------------- there is no such thing as "too much power"
http://www.imdacil.de |
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Beitrag
#2
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![]() Kämpfer ![]() Gruppe: Abenteurer Beiträge: 1,364 Mitglied seit: 12.03.2009 - 19:43 Mitglieds-Nr.: 286 RdW Edition: Zweite Edition Spieler/Meister: Spieler Datenblatt 1 [/font] ![]() |
okay und für die Leut', die ihre eigene Steuererklärung meiden?
Handeln für beide (Depotinhaber, Charakter) um die Abgabe festzulegen. was weiß ich. W4+x% z.B. je nachdem wem Handeln wie gut/schlecht gelungen/misslungen ist. Sollte 10% nicht übersteigen. Dann entweder Gebühr vorab, dann kanns da bleiben, bis der Char lustig ist es abzuholen. Oder Gebühr per Nachnahme mit Gegenstand als Pfand. Soll dann diese Gebühr für den Gegenstand quasi als Abschreibung festgelegt werden? Knarre ist 1000 tg wert, Gebühr ist 100 TG über nen Zeitraum von nem halben Jahr, d.h. in 5 Jahren ist der Gegenstand "verbraucht"? Wie will die Shctzkammer dann an den Helden rankommen um ihm das mitzuteilen? der ist ja meist auf Achse oder tot. -------------------- Isengrimm Azulon, Alchimist (17/6 - the bad guys)
167/167 VIP, 1800+120 / 1800+120 KAP; Degen, W4+7, +0, AW/VW = 19/17, LR, 7 SF, 10 BE, Schaller ZP = 44, Identifizieren = 27, Herstellen = 27 / ÜW = 20, Naturbeobachtung = 15, Pflanzenkenntnisse = 27, Handeln = 14, Marschieren = 10 mit 5,4 km/h Vraina Whacair, Wolfsjägerin (3/4 - the west coast sunnyboys) 151/151 VIP, 1600+160 / 1600+160 KAP; Maquahilt, W8+14, +5, AW/VW = 17/15, LR, 6 SF, 9 BE, kein Helm; Armbrust, AW = 20 Werwolfswerte: 181 VIP, 1850+160 KAP, 11 BE, AW/VW = 19/18; NB 21, PK 7, Handeln 2, Marschieren = 13 mit 4,2 km/h |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 04.10.2025 - 10:41 |