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Beitrag
#1
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![]() Söldner ![]() ![]() ![]() Gruppe: Abenteurer Beiträge: 141 Mitglied seit: 08.02.2005 - 14:43 Wohnort: Weltmetropole Willich Mitglieds-Nr.: 38 RdW Edition: Zweite Edition Spieler/Meister: Spieler und Meister ![]() |
Wir hatten wieder eine Meinungsverschiedenheit, wo dann der Meister (meines erachtens) klein beigegeben hat und der ersten Gruppe recht gegeben.
Situation. Im Zauber steht zum Beispiel: Die Opfer sind nicht mehr in der Lage irgendwelche Handlungen zu machen, ausser sich zu "verteidigen"! Einige Spieler sagen: Das Opfer darf nur VW benutzen. Andere, darunter auch ich, sagen: Das Opfer darf zur Verteidigung auch AW benutzen. Quasi um sein Leben Kämpfen. Aber nur sofern er angegriffen wird. Wie seht ihr das? Meine Meinung: Zauber die 10-20ZE halten und das Opfer darf nur VW benutzen finde ich quatsch, da man eigentlich auch sagen könnte: Die Opfer können mit dem Zauber ganz einfach abgeschlachtet werden. Der Vorteil solcher Zauber ist halt, das man die z.B. Überzähligen Gegner auch einzeln bekämpfen kann. Bin auf eure Meinung gespannt. Gruß Daniel -------------------- Nur der Wahnsinnige ist in der Lage, Grenzen und Beschränkungen, die ihm ein angeblich gesunder Geist aufzwingt, zu überwinden. (Cherubim Chuz, der Herr des Wahnsinns)
Ein weiser Mann sagte mal: "Heiler heilen, Jäger jagen, Zauberer zaubern und Krieger....sterben." |
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Beitrag
#2
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![]() Maat ![]() Gruppe: Cherubim Beiträge: 11,724 Mitglied seit: 12.11.2004 - 13:58 Wohnort: Saarlouis Mitglieds-Nr.: 6 RdW Edition: Zweite Edition Spieler/Meister: Meister Datenblatt 1 ![]() |
Nun, ich halte mich da an die wörtliche Bedeutung.
"keine Handlung, aber wird sich immer verteidigen" bedeutet dann eben genau das. Das Opfer kann nicht zaubern, musizieren, angreifen, in der Nase bohren --> wird sich gegen einkommende Angriffe jedoch stets verteidigen (es lässt sich eben nicht einfach abschlachten). Steht nun in der Spruchbeschreibung jedoch so etwas in der Richtung "Opfer ist völlig wehrlos" oder "zu keiner Handlung fähig (ohne Ausnahmen zu nennen)", dann fällt darunter auch die Verteidigung. Wehrlos bedeutet dann in dem Fall, dass man es gefahrlos wegmessern kann. "zu keiner Handlung fähig, wird sich aber immer verteidigen" --> außer VW darf das Opfer nichts tun (auch keine Flucht z.B.) "wehrlos / ausnahmslos zu keiner Handlung fähig" --> absolut wehrlos, auch kein VW Prominente Beispiele aus dem Zauberbuch dürften folgende Vertreter sein: Die Flucht von Mordin, S. 207 sowie Raymond Babbits Ausschalten des Geistes Hier heißt es: "solange dies nicht gelingt, ist das Opfer zu absoluter Untätigkeit verdammt. Von der Verteidigung gegen Angriffe mal abgesehen." (bei Mordin) bzw. "Es wird sich aber immer verteidigen." (bei Ausschalten des Geistes). Ein derart bezaubertes Opfer wird man eben nicht einfach töten können, es wird sich stets im Rahmen seiner Möglichkeiten verteidigen. Der Stillstand von Mordin, ebda. dort wiederum steht: "...ist das Opfer zu körperlicher wie geistiger Untätigkeit verdammt." Hier wird keine Ausnahme genannt. Ein solches Zauberopfer kann wohl nur hilflos dabei zusehen, wie ihm jemand ein Messer in die Kehle rammt (hier greift dann beispielsweise auch der Bonus von +15 auf der TT gegen wehrlose Ziele). Ein "offensives Verteidigen" schließt sich da meiner Meinung nach aus. Wenn die Spruchbeschreibung von Verteidigung spricht, ist damit nicht der Selbstschutz durch Ausschalten der Gefahr mittels AW o.ä. gemeint. Ich zweifle stark daran, dass dies Intention der Autoren war. Gruß, Alex -------------------- there is no such thing as "too much power"
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 04.10.2025 - 15:38 |