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Beitrag
#1
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![]() Maat ![]() Gruppe: Cherubim Beiträge: 11,724 Mitglied seit: 12.11.2004 - 13:58 Wohnort: Saarlouis Mitglieds-Nr.: 6 RdW Edition: Zweite Edition Spieler/Meister: Meister Datenblatt 1 ![]() |
Hi Leute.
Neulich am Spieltisch tauchte eine vom Regelwerk nicht abgedeckte Frage auf: Gegner, die durch sein Barbarengebrüll oder das freundliche Zutun von Diabolisten (Muskelschwund) oder Magiern etc. (Stillstand) gelähmt sind gelten als unbewegte Ziele, die mit W30+15 auf der TT getroffen werden. Damit ist es natürlich nicht unwahrscheinlich, dass ein entsprechend bewaffneter Barbar in einem Kampf einige Ränge steigen könnte. Allerdings erscheint mir - als Spieler - doch die Angelegenheit etwas fad. Ein Wehrloser ist doch kein Gegner für einen Barbar. Wie gesagt, von den Regeln nicht abgedeckt, aber sollte das vielleicht hinzugefügt werden? Was meint ihr? Grüße, Med -------------------- there is no such thing as "too much power"
http://www.imdacil.de |
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Beitrag
#2
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Vagabund ![]() Gruppe: Abenteurer Beiträge: 22 Mitglied seit: 30.09.2009 - 23:13 Wohnort: A-1080 Mitglieds-Nr.: 293 RdW Edition: Zweite Edition Spieler/Meister: Meister ![]() |
Ich würde den Regeltext als "keine Hilfe von Ausserhalb" interpretieren. War es das Barbarengebrüll, welches den Gegner gelähmt hat, gilt der Kill; war es ein Zutun anderer Spieler, muss der Barbar wieder von vorn Anfangen.
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 04.10.2025 - 18:44 |