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Beitrag
#1
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![]() Überlebender ![]() Gruppe: Cherubim Beiträge: 975 Mitglied seit: 11.11.2004 - 09:09 Wohnort: Hamburg Mitglieds-Nr.: 1 RdW Edition: Zweite Edition Spieler/Meister: Spieler Datenblatt 1 Datenblatt 2 Datenblatt 3 Datenblatt 4 ![]() |
Hallo !
Gestern wurde ich mit einem Brief eines Rechtsanwaltes beglückt, der mir im Auftrag der Firma ARTEC mit einer Markenrechtsklage droht und mich auffordert meine Domain firegate.de aufzugeben und natürlich seine angefallenen Kosten zu tragen. Nachdem ich das nun alles verdaut habe, ist guter Rat teuer. Vielleicht ist hier ja jemand, der mir helfen kann/Tipps geben kann, bevor ich mich auf den Weg zum Rechtsanwalt mache. Besonders interessiert mich, sollte dieses Schreiben echt sein, ob das Ganze zulässig ist? Dort steht, dass ich fernmündlich bereits informiert wurde, und nicht gehandelt habe. Informiert wurde ich jedoch nicht. Und dann, ist das überhaupt so möglich? Meine Domain habe ich seit über 10 Jahren registriert, kann da nun einfach jemand kommen, die Marke registrieren, mich anschreiben, meine Nutzung wäre schädlich für ihn und mich zwingen die Domain aufzugeben? Und dann auch noch Gebühren für den Rechtsanwalt verlangen ohne das ich vorher angeschrieben wurde? Das ganze Anschreiben hier verlinkt: Anschreiben Seite 1: http://www.firegate.de/klage/brief-01s.jpg Anschreiben Seite 2: http://www.firegate.de/klage/brief-02s.jpg Auftragsvollmacht: http://www.firegate.de/klage/brief-03s.jpg Rechnung Rechtsanwalt: http://www.firegate.de/klage/brief-04s.jpg Unterlassungserklärung: http://www.firegate.de/klage/brief-05s.jpg Markeneintragung: http://www.firegate.de/klage/brief-06s.jpg Ich bin über wirklich jede Hilfe dankbar. Der Beitrag wurde von www.ruf-des-warlock.de bearbeitet: 24.05.2005 - 08:02 -------------------- (__/)
(O.o) (> <) This is Bunny. Copy Bunny into your signature to help him on his way to world domination! |
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Beitrag
#2
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![]() Söldner ![]() ![]() ![]() Gruppe: Schwertmeister Beiträge: 158 Mitglied seit: 11.11.2004 - 15:42 Wohnort: Rheinlande Mitglieds-Nr.: 3 RdW Edition: Zweite Edition Spieler/Meister: Spieler ![]() |
Schwierig schwierig.
Anwälte sind teuer und es kann ein ganzschöner reinfall werden. Ich hab vom Fach garkeine Ahnung, hab aber mal ein wenig gegoogelt: auf dieser Seite wird (aus meiner Sicht) nur der Fall behandelt, dass Du erst nach Sicherung des namens die Adresse sicherst. Hierbei wird auf jeden Fall für die Firma geurteilt. Der Aspekt des Allgemeininteresse scheint hier ausschlaggebend zu sein. Wenn Die leute mit dem Namen eher das Produkt als deine Seite verbinden, sollten sie aus deren sicht auch auf die Seite des Produkts kommen, wenn man die entsprechende Adresse eingibt. Hier wird unter punkt 3 genau deine Situation beschrieben. Laut der Internetseite ist hier ausschlaggebend, wie groß die Firma inzwischen ist. Soweit ich das gesehen habe ist Artec auch international im Geschäft. Auf jeden Fall sind sie auch bei der CeBit zu finden. Allerdings findet man überall, dass den alten Domain-Inhabern eine Ausweich-Adresse geboten wird. Das sollte auf jeden Fall rauszuholen sein. Allerdings könnte es dir auch einen großen Vorteil verschaffen, dass Firegate ja keine Firma, sondern lediglich ein Produkt ist. Die Firma kann ja auch ihrer eigenen Forma das Produkt vorstellen, was sie ja auch schon fleißig tun link Viel Erfolg, David. -------------------- >>Sie dachten, sie könnten es mir wegnehmen - mein Gold! Aber Azador vergisst nicht!<< - Tad Williams, Otherland
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 05.10.2025 - 23:31 |