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Beitrag
#1
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![]() Überlebender ![]() Gruppe: Cherubim Beiträge: 975 Mitglied seit: 11.11.2004 - 09:09 Wohnort: Hamburg Mitglieds-Nr.: 1 RdW Edition: Zweite Edition Spieler/Meister: Spieler Datenblatt 1 Datenblatt 2 Datenblatt 3 Datenblatt 4 ![]() |
Hallo !
Gestern wurde ich mit einem Brief eines Rechtsanwaltes beglückt, der mir im Auftrag der Firma ARTEC mit einer Markenrechtsklage droht und mich auffordert meine Domain firegate.de aufzugeben und natürlich seine angefallenen Kosten zu tragen. Nachdem ich das nun alles verdaut habe, ist guter Rat teuer. Vielleicht ist hier ja jemand, der mir helfen kann/Tipps geben kann, bevor ich mich auf den Weg zum Rechtsanwalt mache. Besonders interessiert mich, sollte dieses Schreiben echt sein, ob das Ganze zulässig ist? Dort steht, dass ich fernmündlich bereits informiert wurde, und nicht gehandelt habe. Informiert wurde ich jedoch nicht. Und dann, ist das überhaupt so möglich? Meine Domain habe ich seit über 10 Jahren registriert, kann da nun einfach jemand kommen, die Marke registrieren, mich anschreiben, meine Nutzung wäre schädlich für ihn und mich zwingen die Domain aufzugeben? Und dann auch noch Gebühren für den Rechtsanwalt verlangen ohne das ich vorher angeschrieben wurde? Das ganze Anschreiben hier verlinkt: Anschreiben Seite 1: http://www.firegate.de/klage/brief-01s.jpg Anschreiben Seite 2: http://www.firegate.de/klage/brief-02s.jpg Auftragsvollmacht: http://www.firegate.de/klage/brief-03s.jpg Rechnung Rechtsanwalt: http://www.firegate.de/klage/brief-04s.jpg Unterlassungserklärung: http://www.firegate.de/klage/brief-05s.jpg Markeneintragung: http://www.firegate.de/klage/brief-06s.jpg Ich bin über wirklich jede Hilfe dankbar. Der Beitrag wurde von www.ruf-des-warlock.de bearbeitet: 24.05.2005 - 08:02 -------------------- (__/)
(O.o) (> <) This is Bunny. Copy Bunny into your signature to help him on his way to world domination! |
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Beitrag
#2
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![]() Ordensmeister ![]() Gruppe: Abenteurer Beiträge: 6,847 Mitglied seit: 15.11.2004 - 18:09 Wohnort: Landau Mitglieds-Nr.: 12 RdW Edition: Zweite Edition Spieler/Meister: Spieler und Meister Datenblatt 1 Datenblatt 2 Datenblatt 3 ![]() |
Hi!
Hab gestern schon einmal kurz reingeschaut und dass ganze erinnert doch eher an die Windmühlenjagd von Don Quichote. Ich hab mir das Schreiben des Anwaltes allerdings nicht angesehen, wobei es mir schleierhaft ist wie die gerade auf deine Adresse gekommen sind. Im Zweifelsfall müssten die doch dir eine Entschädigung oder Ausweichadresse/-server anbieten, wenn du schon vor Ihnen den Namen benutzt hast. Ich würde im Zweifelsfall auch mal analoge Fälle suchen. Zum Beispiel hat einer aus Kanada eine Internetseite mit dem Titel www.mikerowesoft.com veröffentlicht (hieß Mike Rowe). Microsoft hat dagegen geklagt und man hat sich außergerichtlich darauf geeinigt, dass der User einer X-Box bekommt und dafür die Seite zumacht. Problem ist halt die Größenordnung hier und das deutsche Rechtssystem. Trage deinen Fall doch mal bei Verbraucherschützerverbänden u.ä. vor (weiß jetzt nicht genau in welchen Bereich die Angelegenheit hier fällt), da die dich kostenlos beraten und vielleicht auch noch zusätzlich unterstützen. Hab zur Zeit leider etwas Klausurstress, ansonsten könnte ich mal selbst etwas meine Gesetzesbücher wälzen. Mal sehen ob ich was finden kann!!! Nur den Mut nicht verlieren ![]() Gruß Iljardas -------------------- BLUT UND EHRE DER SCHWARZEN SONNE
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 05.10.2025 - 23:33 |