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> Juristischer Rat (Abmahnung)
firegate666
Beitrag 08.05.2005 - 08:44
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Überlebender
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Hallo !

Gestern wurde ich mit einem Brief eines Rechtsanwaltes beglückt, der mir im Auftrag der Firma ARTEC mit einer Markenrechtsklage droht und mich auffordert meine Domain firegate.de aufzugeben und natürlich seine angefallenen Kosten zu tragen.

Nachdem ich das nun alles verdaut habe, ist guter Rat teuer. Vielleicht ist hier ja jemand, der mir helfen kann/Tipps geben kann, bevor ich mich auf den Weg zum Rechtsanwalt mache.

Besonders interessiert mich, sollte dieses Schreiben echt sein, ob das Ganze zulässig ist? Dort steht, dass ich fernmündlich bereits informiert wurde, und nicht gehandelt habe. Informiert wurde ich jedoch nicht.

Und dann, ist das überhaupt so möglich? Meine Domain habe ich seit über 10 Jahren registriert, kann da nun einfach jemand kommen, die Marke registrieren, mich anschreiben, meine Nutzung wäre schädlich für ihn und mich zwingen die Domain aufzugeben? Und dann auch noch Gebühren für den Rechtsanwalt verlangen ohne das ich vorher angeschrieben wurde?

Das ganze Anschreiben hier verlinkt:

Anschreiben Seite 1: http://www.firegate.de/klage/brief-01s.jpg
Anschreiben Seite 2: http://www.firegate.de/klage/brief-02s.jpg
Auftragsvollmacht: http://www.firegate.de/klage/brief-03s.jpg
Rechnung Rechtsanwalt: http://www.firegate.de/klage/brief-04s.jpg
Unterlassungserklärung: http://www.firegate.de/klage/brief-05s.jpg
Markeneintragung: http://www.firegate.de/klage/brief-06s.jpg

Ich bin über wirklich jede Hilfe dankbar.

Der Beitrag wurde von www.ruf-des-warlock.de bearbeitet: 24.05.2005 - 08:02


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Frank
Beitrag 08.05.2005 - 20:26
Beitrag #2


Schatzsucher
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Hallo Marco,

da trifft dich ja das Damoklesschwert das leider ueber jedem haengt. Zunaechst, es gibt tatsaechlich eine Firma ARTEC die ein Produkt namens Firegate hat.

QUOTE(Boese Idioten Firma die in einem PDF vom 9.3.2004 folgendes schreibt)
ANA ist integraler Bestandteil des Firegate-Servers, der in Europa exklusiv bei der ARTEC-Computer GmbH erhältlich ist.


Deine Karten stehen tatsaechlich schlecht, denn leider entscheiden Richter oft zu Gunsten von Firmen in solchen Angelegenheiten, aber:

* 10 Jahre ist eine enorme Zeit, kaum einer hat zu der Zeit Internet in Deutschland genutzt, vielleicht zieht da schon Gewohnheitsrecht.

* Sie muessen Nachweisen, dass du Fernmuendlich informiert wurdest und da du scheinbar bevor ARTEC's Firegate ueberhaupt existierte die Domain fuer dich registriert hast, hast du ARTECs Rechte meiner Laienmeinung nach nicht verletzt

Da firegate.de offensichtlich nichts mit einem seltsamen Server Dingsbums zu tun hat besteht auch keine Verwechslungsgefahr. Als Richter wuerde ich ARTEC auslachen. Was ich jetzt tun wuerde an deiner Stelle, waere mir einen Anwalt nehmen, mir von DeNIC eine Bestaetigung ueber die Erstanmeldung der Domain geben lassen und schauen ob mir vielleicht noch der FoeBUD e.V. Hilfe geben kann, zu finden unter http://www.foebud.de

Dann wuerde ich mich von ARTEC nicht beeindrucken lassen und maximal auf einen Kompromiss wie bei http://www.kaefer.de eingehen, aber erstmal die Zaehne zeigen und darum kaempfen, dass sie sich sonst wohin verziehen. Oh und nicht vergessen, ein Dokument einfordern, dass diese ominoese Fernmeldung beweist.

Und ganz wichtig, Einspruch erheben! Ueber die Form kann ich nichts sagen, aber das ist wichtig fuer Fristen und so Kram.


So habe gerade den Brief mal gelesen.

ARTEC behauptet, dass du Sie angerufen hast. Aendert nichts dran, dass man solch einen Tatbestand beweisen muss.

Weiterhin zitieren sie einen Paragraphen der nicht zieht:

QUOTE(Anwalt der ne neue Sekretaerin braucht in seinem Brief)
§ 14 des Markengesetzes gewaehrt meiner Mandantin als Inhaberin der Marke das ausschliessliche Recht zur Nutzung. Gem. § 14 Abs 2 MarkenG ist Dritten die Nutzung der Wort- und Bildmarke im geschaeftlichen Verkehr untersagt. Insoweit liegt in der Nutzung des Names firegate.de durch Ihre Firma ein Verstoss gegen das vorgehende Recht meiner Mandantin vor.


firegate.de ist keine geschaeftliche Seite, reines Hobby. Was soll also der Kaese ueber den Absatz? Offenbar hat der die Seite nichtmal richtig angeschaut. Also pack noch ein Impressum drauf, der Richter wird da sicher drauf schauen, und dazu bist du evtl. verpflichtet.

Nimm die Sache ernst, denn es ist zwar skuril aber serioes.

Damit das nochmal fuer jeden deutlich ist, der das liest. Dies ist die Meinung von Frank Brodbeck, Eierstr. 48, 70199 Stuttgart und wer sich angepisst fuehlt darf sich melden.

Ansonsten bleibt noch zu sagen, dass ich der Firma die Hoelle heiss machen wuerde. Gegenangriff ist die Devise. Mach deinem Anwalt evtl. die Struktur des Internets klar. Versuche zu verdeutlichen, dass z.B. sinnigerweise firegate.arteccomputer.de die Richtige Subdomain waere, bzw. www.firegate.arteccomputer.de. Lass dir nicht sagen, die URL ist zu lange. Die Tatsache, dass die meisten Leute das Internet nicht benutzen koennen ist nicht deine Schuld. Ausserdem darf man davon ausgehen, dass Kunden einer Firma die IT Dienstleistungen anbietet sich mit dem Internet auskennen.

Ach so, nur so nebenbei, kennst du die Geschichte der Firma e-toy.com? Aehnliches Problem, Ami Firma verklagt Schweizer Kuenstler, namens e-toys die die Domain e-toys.com nicht mehr verwenden sollten. Ende des Liedes, die Firma existiert nicht mehr ... rate mal warum? Irgendwie funktionierte der Webshop nicht mehr richtig und sie konnten keine Ware mehr ausliefern. Die Aktien sanken ins Bodenlose die Firma ging Bankrott. Schuld war die Mobilmachung von ein paar Hackern oder eher gesagt Hacktivisten, die virtuelle Kaeufer programmiert haben, die den Shop lahm legten.

Das ist kein Aufruf irgendwelche Aktionen, ausser rechtlich gesicherten, gegen die Firma aufzunehmen, aber vielleicht troestet dich das und spendet Hoffnung.

Frank,
der sich mal wieder bei den Electro Hippies umschauen sollte... :)


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